24 Stunden Betreuung – Basis-Informationen
Die Notwendigkeit eine 24-Stunden-Betreuung zu finden, folgt häufig der plötzlichen Erkenntnis, das ein Elternteil, ein Partner oder Freund alleine zu Hause nicht mehr sicher ist. Es kann aber auch sein, dass Sie als pflegende/r Angehörige/r erkannt haben, dass Sie es alleine nicht mehr schaffen.
Alle Beteiligten stehen hier vor einer schwierigen Herausforderung. Seelische Belastung durch die Erkenntnis von Sterblichkeit eines geliebten Menschen, schlechtes Gewissen, Stress sind typische Merkmale. Und doch ist es möglich, daraus Kraft, Gemeinsamkeit und besonders schöne Momente zu schöpfen, die für lange in der Erinnerung bleiben.
Einige rechtliche Grundlagen
24-Stunden Betreuung wird in Österreich im Rahmen des freien Gewerbes der Personenbetreuung erbracht. Die Betreuerinnen sind also selbständig tätig. Als Auftraggeber bezahlen Sie der Betreuerin einen Werklohn, meist in Form eines Tagsatzes und erhalten im Gegenzug eine Honorarnote. In diesem Werklohn sind sämtliche Abgaben (Sozialversicherung etc.) enthalten und werden von der Betreuerin selbständig abgeführt. Wenn Sie sich überzeugen wollen, ob Ihre Betreuerin tatsächlich eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Betreuerin hat, so können Sie das auf der Website der Wirtschaftskammer tun. Meistens werden der Betreuerin auch die Fahrtkosten erstattet, und zwar gegen Vorlage der Fahrtkostenrechnung
Die rechtliche Grundlage für die Beauftragung einer Betreuerin bildet der Betreuungsvertrag zwischen Klient und BetreuerIn. Das ist ein Werkvertrag, in dem die zu erbringenden Leistungen der BetreuerIn sowie der dafür fällige Werklohn geregelt sind, ebenso wie Handlungsrichtlinien für den Notfall, Vertretung im Falle von Krankheit/Verhinderung etc. Achten Sie darauf, Betreuung während hoher Feiertage (Ostern, Weihnachten, Neujahr) im Voraus zu regeln. Ein Zuschlag von 100% auf den normalen Tagsatz ist durchaus üblich, wenn Sie zu Silvester nicht ohne Betreuung dastehen möchten.
Betreuung oder Pflege?
Die Kernleistung jeder 24-Stunden-Betreuung sind haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterstützung bei der Lebensführung und sog. Gesellschafterfunktion. Darüber hinaus können Betreuerinnen definierte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten durchführen (zB Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Verbänden), sofern dafür eine ärztliche Anordnung und/oder eine Anleitung und Unterweisung durch medizinisches Fachpersonal vorliegt. Besondere Aufmerksamkeit gilt in der 24-Stunden-Betreuung der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Druckgeschwüren als Folge von Bettlägerigkeit (Dekubitus). In Wien bietet Fond Soziales Wien Wundmanagement an. Sie benötigen dafür eine Anweisung Ihres Hausarztes.
Was leistet eine Vermittlungsagentur?
Die Organisation von 24-Stunden-Betreuung erfordert Zeit und Aufmerksamkeit, besonders, wenn man es zum ersten Mal damit in Berührung kommt. Wer davon überfordert ist oder kein Risiko eingehen möchte, kann die Dienste einer Vermittlungsagentur in Anspruch nehmen. Die Vermittlungsagentur fungiert als Schnittstelle zwischen selbständiger Personenbetreuerin und zu betreuender Person. Dazu zählt fachlichen Erstberatung, Bedarfserhebung, Auswahl der passenden BetreuerInnen bis zur Unterstützung in organisatorischen Fragen, Vertragsgestaltung, Ansuchen um Förderungen etc.
Besitzt die Betreuerin eine aufrechte Gewerbeberechtigung? Dieser Link führt Sie zur Abfragemaske der WKO.
Eine Vorlage für einen Betreuungsvertrag finden sie hier.
Hier finden Sie ein Auflistung der Tätigkeiten, für die die BetreuerIn eine fachliche Delegation benötigt.