Der Werkvertrag – alles für ein Grundverständnis

Der Werkvertrag – alles für ein Grundverständnis

Anmerkung: der Lesbarkeit halber verwenden wir die männliche Form von Personen. Frauen sind natürlich mitgemeint.

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich eine Person, gegen Bezahlung ein Werk (= einen bestimmten Erfolg) für eine andere Person zu verrichten.

 

Werkunternehmer(in) und Werkbesteller(in)

Bei einem Werkvertrag gibt es grundsätzlich zwei Parteien: den Werkunternehmer, der das Werk herstellt und den Werkbesteller, der das Werk in Auftrag gibt. Im Falle einer Personenbetreuung ist der bzw. Betreuer der Werkunternehmer und die Person, die den Auftrag zur Pflege gibt, der Werkbesteller.

 

Geschuldete Leistung

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer gegenüber dem Werkbesteller zur Herstellung eines Erfolges. Im Unterschied zum Dienstvertrag wird nicht bloß sorgfältiges Bemühen geschuldet, sondern ein bestimmtes Ergebnis. Ist aus einem Vertrag nicht klar ersichtlich, ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt, ist der Parteiwille entscheidend. Dieser wird durch Auslegung des Vertrages ermittelt.

Der große Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag zeigt sich in den (Rechts-)folgen beim Ausbleiben des vereinbarten Ergebnisses: beim Dienstvertrag reicht bloßes Bemühen, Erfolg wird nicht garantiert und dessen Ausbleiben hat keine Rechtsfolgen (der Leistungsempfänger trägt das Risiko). Beim Werkvertrag hingegen reicht sorgfältiges Bemühen nicht aus, es wird Erfolg geschuldet.

 

Beendigung des Werkvertrags

Der Werkvertrag endet grundsätzlich dann, wenn der vereinbarte Erfolg erbracht wurde. Sollte es sich um ein Dauerschuldverhältnis mit werksähnlichem Inhalt handeln (z.B. Wartungsverträge), kommen die Regeln zur Beendigung von Dauerschuldverhältnissen zur Anwendung. Der Tod des Werkbestellers hat nur Einfluss auf das Fortbestehen eines noch nicht erfüllten Werkvertrages, wenn mit dem Tod die Werkherstellung sinnlos geworden ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die zu betreuende Person selbst die Werkbestellerin war und dann verstirbt.

 

Rechte und Pflichten

Der Werkunternehmer ist verpflichtet, das Werk persönlich auszuführen oder von einem Gehilfen ausführen zulassen, für dessen Verschulden er aber wie für eigenes Verschulden einstehen muss.

Der Werkbesteller ist seinerseits verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Sollte das Entgelt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (noch) nicht bestimmbar sein, ist ein angemessenes Entgelt zu bezahlen. Sollte das Werk mangelhaft sein, kann der Werkbesteller einen Teil des Entgelts zurückbehalten.

Der Werklohn wird zu dem Zeitpunkt fällig, der im Vertrag vereinbart wurde oder – in Abwesenheit einer solchen Vereinbarung – nach Vollendung des Werkes und dessen Prüfung. Stand der Werklohn vor Vollendung noch nicht fest, muss der Werkunternehmer eine Rechnung übermitteln. Die Verjährung des Entgeltanspruchs beginnt aber schon zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechnungslegung möglich wäre, damit der Werkunternehmer die Verjährung nicht endlos hinauszögern kann.

 

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine Aufstellung aller Kosten, mit denen bei der Ausführung des Werkes zu rechnen ist (z.B. Arbeitsaufwand). Sollte der Aufwand im Endeffekt geringer als im Kostenvoranschlag beschrieben sein, kann der Werkunternehmer auch nur weniger Entgelt verlangen. Ist der Aufwand größer, ist zu unterscheiden, ob der Kostenvoranschlag mit oder ohne Gewähr erstellt wurde. Wurde der Kostenvoranschlag ohne Gewähr erstellt, sind geringfügige Überschreitungen unproblematisch und der Werkbesteller muss mehr zahlen. Beträgt die Überschreitung aber mehr als 10-15% des vereinbarten Preises, müssen diese Überschreitungen im Vorhinein angezeigt werden. Sonst muss der Werkbesteller nicht mehr zahlen. Wurde der Kostenvoranschlag mit Gewähr erstellt, bildet der im Kostenvoranschlag genannte Betrag die Obergrenze dessen, was der Werkunternehmer verlangen kann.

Als „Pauschale“ bezeichnet man ein fix ausgemachtes Entgelt für die Leistung eines bestimmten Erfolges (Werks). Wenn der tatsächliche Aufwand niedriger oder höher ist als kalkuliert, muss trotzdem der vereinbarte Pauschalpreis bezahlt werden.

 

Im Falle einer Leistungsstörung

Sollte die Werkherstellung unterbleiben, muss untersucht werden, aus wessen „Sphäre“ der Grund für den Nicht-Erfolg stammt:

  • Scheitert das Werk aus Umständen, die der Sphäre des Werkbestellers zuzurechnen sind, muss dieser bezahlen, obwohl er nichts bekommt (abzüglich ersparter Ausgaben).
  • Scheitert das Werk aus Umständen, die der Sphäre des Werkunternehmers zuzurechnen sind, verliert dieser seinen Entgeltanspruch.
  • Scheitert das Werk aus Umständen, die der neutralen Sphäre zuzurechnen sind (wie z.B. das Wetter), verliert ebenfalls der Werkunternehmer seinen Entgeltanspruch.

Sollten Sie weitere Fragen zum Werkvertrag haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Hier können Sie sich außerdem eine Vorlage für einen Werkvertrag herunterladen. Achtung: dieser muss an Ihre Umstände angepasst werden.

Anmerkung: die hier angeführte Information wurde mit bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen wird jedoch nicht gewährleistet, für fehlerhafte Information wird nicht gehaftet.

Quelle: Bürgerliches Recht5 (Perner, Spitzer, Kodek)

Besuchs- und Begleitdienst – eine Helferin berichtet

Besuchs- und Begleitdienst – eine Helferin berichtet

Besuchsdienst Gruppenfoto

Celina studiert Bildungswissenschaften in Wien. Von November 2018 bis März 2020 war sie neben ihrem Studium im Besuchs- und Begleitdienst von Daheim Umsorgt tätig und hat in diesem Zeitraum etwa 420 Betreuungsstunden geleistet.

Celina berichtet hier von ihren Erfahrungen:

November 2018 – Feber 2020: Besuchsdienst für einen nach Schädel-Hirn-Trauma zeitlich und räumlich desorientierten Klienten (Mann, 70 Jahre): Die Nachmittage mit ihm verbracht, anfangs noch spazieren gehen, dann durch schlechteren Gesundheitszustand meistens drinnen: Kochbücher gelesen und Würfelspiele gespielt. Er war ein kleiner Mogler, hatte viele spannende Lebensgeschichten auf Lager.

Dezember 2018 bis Juni 2019 Besuchsdienst für eine Klientin (Frau, 65 Jahre), welche in einem Wohnhaus für mehrfach beeinträchtigte Menschen lebte: Sie  saß im Rollstuhl und wir haben häufig Ausflüge gemacht: spazieren gehen, Eis essen, Kastanien sammeln. Oder einfach mal Udo Jürgens horchen und die Fingernägel anmalen. War körperlich nicht immer ganz einfach, weil sie im Rollstuhl war und recht schwer. Aber wir haben das gemeistert. 

Februar 2019, Besuchsdienst für eine aufgrund von Grippeerkrankung isolierte Klientin (Frau, 85): Diese Dame habe ich nicht so gut kennenlernen können. Ich habe sie immer im Krankenhaus besucht, in voller Schutzausrüstungsmontur, weil sie in Grippe-Quarantäne war. Wir haben viel geredet, besonders ich habe ihr viel aus meinem Leben erzählt. Haben immer gemeinsam einen Kaffee getrunken mit einem Stück Kandisin.

Juli 2019 – September 2019 Besuchsdienst für einen an Demenz erkrankten Klienten (Mann, 82): War besonders aufregend, weil Demenz damals für mich neu war. Wir haben hauptsächlich Gedächtnistraining gemacht. Da gab es Wochen, wo wir wirklich Fortschritte erreicht haben, und Wochen, wo einfach nichts im Kopf bleiben konnte. Die Übung bekam ich anfangs von seiner Frau, aus einem Buch. Später habe ich das Programm selbst zusammengestellt.

November 2019 – Jänner 2020 Besuchsdienst für einen Klienten (Mann, 55 Jahre), welcher in einem Wohnhaus für mehrfach beeinträchtigte Menschen lebte: Wir hatten Anfangs ein paar Komplikationen, weil er wusste, dass ich neu bin und deshalb hat er auf faul und stur gemacht, damit ich ihm immer helfe und alles nachtrage. Aber nachdem ich ihn durchschaut hatte, funktionierte das prima. Er bekam immer einen Kaffee und dann hab ich ihm seine Lieblingsbücher vorgelesen, oder wir haben gemeinsam alte Fotoalben von ihm angesehen. 

 

 

 

Besuchsdienst Erfahrungsbericht von Helferin Celina

Besuchsdienst Erfahrungsbericht von Helferin Celina

Ganz anders als zuerst erwartet

Mit Diensten für ältere Menschen und deren Bedürfnisse werden oft körperlich anstrengende Tätigkeiten verbunden und daher schrecken Einige vor dieser Arbeit zurück. Aber durch den Besuchs- und Begleitdienst bei „Daheim Umsorgt“ wurde mir genau das Gegenteil bewiesen und ich konnte mich einer neuen Herausforderung stellen.

Ich bin persönlich nicht schüchtern oder zurückhaltend und doch war auch ich bei meinem ersten Besuchsdienst sehr aufgeregt. Was würde mich jetzt erwarten? Und vor allem WER würde mich jetzt erwarten? Ich kannte weder die Personen noch deren Umfeld, somit war alles ganz neu und fremd. Das brachte mich anfangs in eine Situation in welcher ich eher zurückhaltend und schüchtern war. Das Eis wurde jedoch schnell gebrochen. Durch die herzlichen Begrüßungen und Offenheit mir gegenüber konnte ich ganz ich selbst sein. Sofort wurde ich in Gespräche verwickelt, mir wurde alles gezeigt und genau erklärt, was meine Aufgaben sind.

Der schönste Lohn ist die Wertschätzung

Zu meinen häufigsten Tätigkeiten gehören längere Spaziergänge, Kartenspielen, aus Büchern vorlesen, Kinobesuche, uvm. Doch die wichtigste Aufgabe von mir ist einfach zuzuhören und da zu sein. Viele der älteren Menschen haben keine Angehörigen mehr oder haben niemanden, denen sie ihre Geschichten erzählen können. Ich höre mir sehr gerne ihre Geschichten an, da sie spannend sind und einen Teil der Persönlichkeit der Menschen ausmachen und ich es sehr schön finde, wenn sie ihre Erfahrungen mit mir teilen. Ältere Menschen und deren Angehörige wertschätzen meine Zeit, die ich mit ihnen verbringe. Die Beziehung zu den Menschen spielt eine wichtige Rolle, denn man selbst wird zu einem Fixpunkt in deren Wochenablauf und ist somit ein Faktor in deren Leben. Wichtig ist mir jedoch dabei immer, Nähe und Distanz differenzieren zu können.

Helferin Celina

Durch flexible Arbeitszeiten ist es für mich auch eine große Erleichterung, weil ich mich nebenbei auf mein Studium konzentrieren kann. Zu dem kann ich Studium und Praxis sehr oft in Verbindung bringen. Und auch wenn ich mal Schwierigkeiten habe oder Fragen, dann ist „Daheim Umsorgt“, vor allem Herr Werther, immer für Hilfe und Auskünfte da.

Ich konnte in kürzester Zeit viele neue Menschen kennenlernen, neue Erfahrungen sammeln und mich selbst dabei weiterentwickeln. Doch am schönsten ist für mich die Wertschätzung der Menschen für meine Arbeit als Helferin!