WICHTIGE INFORMATION
Wir fordern alle Betreuerinnen auf, sich schützen zu lassen! Mit der COVID-Schutzimpfung schützen Sie sich selbst und Ihre Klienten!
Leider ist die Unsicherheit betreffend die COVID-Schutzimpfung in Osteuropa noch um einiges größer, als in Österreich oder in Deutschland.
Das Gesundheits- und Sozialministerium in Österreich hat hilfreiche Informationen zur Impfung in vielen Sprachen zusammengestellt.
Information in deutscher Sprache finden Sie hier:
https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung
Information in vielen Sprachen finden Sie hier:
https://www.sozialministerium.at/en/Coronavirus.html
WEITERS finden Sie auch auf der Website der Fachgruppe Personenbetreuung bei der Wirtschaftskammer alle COVID Informationen für die BetreuerInnen und die Familien zusammengefasst:
https://www.daheimbetreut.at/de/coronavirus
HINWEISE ZUM VERHALTEN UND ZUR HYGIENE
Klarstellung der Wirtschaftskammer zu der Gültigkeit von Maßnahmen für Personenbetreuerinnen vom 12.11.21
Ab 15.11.2021 muss gem. § 23 Abs. 11 iVm § 9 Abs. 2 3.-Covid-19-MV ein 2G-Nachweis vorgewiesen und in geschlossenen Räumen bei Kundenkontakt ein MNS getragen werden. Kann ein 2G-Nachweis nicht vorgewiesen werden, dann muss zumindest ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf vorgewiesen werden und bei unmittelbarem Kundenkontakt ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Letztlich dürfen wir Sie noch darauf hinweisen, dass die Nachweispflicht gem. § 18 3.-Covid-19-MV nicht nur bei Turnusantritt, sondern auch während des gesamten Dienstes aufrecht bleibt, da als Betreten auch das Verweilen gilt.“
Hier finden Sie die vollständig 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_441/BGBLA_2021_II_441.html