Notwendige Schritte zur Tätigkeit als 24-Stunden Betreuung

Notwendige Schritte zur Tätigkeit als 24-Stunden Betreuung

Die 24-Stunden Betreuung fällt unter die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen im privaten Haushalt. Für diese Art der Betreuung gilt das Hausbetreuungsgesetz. Laut Hausbetreuungsgesetz kann eine Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen im privaten Haushalt in Form einer selbstständigen oder unselbstständigen Betreuung stattfinden. Lesen Sie hier, welche Schritte sie in beiden Fällen durchlaufen müssen.

Anm.: Laut Hausbetreuungsgesetz umfasst eine „Betreuung“ Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.

Betreuung als selbstständige Tätigkeit

Wenn Sie sich als selbstständige Betreuerin betätigen wollen, gibt es eine Reihe an Schritten, die Sie durchlaufen müssen, bevor Sie Ihre Dienste anbieten können.

1.Schritt: Die Gewerbeanmeldung

Was

Sie müssen das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ anmelden

Wo

bei der Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort zuständig ist, d.h. entweder die Bezirkshauptmannschaft oder, in Statutarstädte, das Magistrat (in Wien das Magistratische Bezirksamt oder die MA63).

Wie

Anmeldung formlos oder per Formular, folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Genaue Bezeichnung des Gewerbes: „Personenbetreuung“
  • Genauer Standort der Gewerbeausübung,
  • Daten der Gewerbeanmelderin/des Gewerbeanmelders: Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Personaldaten und Staatsangehörigkeit in Form von Geburtsurkunde + Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltsberechtigung (ausgenommen Schweizerinnen/Schweizer)
  • Bestätigung der Meldung
  • Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 GewO 1994 für natürliche Personen
  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder der Bescheid über die Namensänderung
  • Bei Wohnsitz im Ausland bzw. Wohnsitz in Österreich, der weniger als fünf Jahre dauert: zusätzlich Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates ( 3 Monate alt)
  • Bei erstmaliger Gewerbeanmeldung: zusätzlichErklärung der Neugründung bzw. (Teil-)Betriebsübertragung, die von der zuständigen Wirtschaftskammer bestätigt wurde

Voraussetzungen

mindestens 18 Jahre alt, keine Gewerbeausschlussgründe (z.B. gerichtliche Verurteilung)

2.Schritt: Die Anzeige beim Finanzamt

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Betreuungstätigkeit, müssen Sie diese beim Finanzamt melden. Sie können dies entweder selbst oder automationsunterstützt bei der Gewerbebehörde machen.

Sollten Sie es selbst machen wollen: Sie können dies schriftlich und formlos machen. Sollten Sie bereits FinanzOnline verwenden, können Sie die Meldung auch dort über den Reiter „Weitere Services/Erklärungswechsel“ erledigen.

Basierend auf dieser Meldung, sendet das Finanzamt Ihnen dann einen Fragebogen zu, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Aufgrund dieser Information entscheidet das Finanzamt dann, ob Sie steuerlich veranlagt werden (d.h. eine Steuernummer bekommen) oder in Evidenz gehalten werden.

3.Schritt: Die Anzeige bei der Versicherung

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Sie müssen diesen Versicherungsbeginn innerhalb eines Monats bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) bekanntgeben. Diese Meldung kann wiederum von Ihnen selbst oder auf automationsunterstütztem Weg bei der Gewerbebehörde gemacht werden.

Machen Sie die Meldung nicht über die Gewerbebehörde, verwenden Sie dieses Formular:

Wenn Sie eine ID Austria oder eine Handysignatur verfügen, kann das Formular online übermittelt werden. Ansonsten müssen Sie das Formular herunterladen, drucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post and die SVS schicken.

4.Schritt: Abschluss des Werkvertrags

Bevor Sie Ihre Arbeit als selbstständige/r PersonenbetreuuerIn aufnehmen, sollten Sie einen Werkvertrag („Personenbetreuungs-Vertrag“) mit dem / der AuftraggeberIn abgeschlossen werden. Der/die AuftraggeberIn können sein 1) die betreuungsbedürftige Person selbst 2) die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person oder 3) dritte Personen (z.B. Angehörige).

Ein Musterformular für einen solchen Personenbetreuungs-Vertrag finden Sie unter diesem Link.

 

Betreuung als unselbstständige Tätigkeit

Wenn Sie die/den PersonenbetreuerIn unselbstständig beschäftigen wollen, sind zwei Dinge zu erledigen:

  1. der Abschluss eines Arbeitsvertrages und
  2. die Anmeldung der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung

Achtung: EU/EWR/EWR- BürgerInnen, die als BetreuerInnen arbeiten wollen jedoch keine österreichischen Staatsbürger sind, müssen sich bereits im Vorfeld um die Anmeldung bei der Meldebehörde und/oder die Anmeldebescheinigung kümmern.

1.Schritt: Abschluss des Arbeitsvertrages

Für Betreuungspersonen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes gelten die arbeitsrechtlichen Bedingungen des des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes. Im Anhang des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes finden Sie einen Dienstschein, der ausgefüllt und von beiden Seiten (DienstnehmerIn und DienstgeberIn) unterschrieben werden muss.

Das Hausbetreuungsgesetz umfasst Arbeitszeitregelungen, die eine 24-Stunden-Betreuung ermöglichen. Allerdings muss auf eine Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen eine Freizeit von derselben Dauer folgen.

2.Schritt: Anmeldung bei der Sozialversicherung

Im zweiten Schritt müssen Sie die Betreuungsperson bei der Sozialversicherung anmelden. Sollten Sie zum ersten Mal eine(n) ArbeitnehmerIn beschäftigen, müssen Sie zuvor bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Dienstgeberkontonummer beantragen.

Wann

Die Anmeldung bei der Sozialversicherung muss vor Dienstantritt des/der ArbeitnehmerIn erfolgen

Wie

Die Anmeldung ist elektronisch über das Datensammelsystem ELDA, aber auch per Post / Fax möglich. Das entsprechende Formular bekommen Sie in jedem Standort der Österreichischen Gesundheitskasse.

Was

Zur Anmeldung bei der Sozialversicherung benötigen sie den Arbeitsvertrag und ebenjenen Dienstschein, den Sie im Anhang an das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz finden.

Weitere Fragen?

Brauchen Sie mehr Informationen? Wir können Ihnen gerne helfen. Kontaktieren Sie uns unter office@daheim-umsorgt.at

Wieviel kostet gute 24h Betreuung in Wien wirklich?

Wieviel kostet gute 24h Betreuung in Wien wirklich?

Wer 24h Betreuung  braucht, befindet sich wahrscheinlich in einer schwierigen Lebensphase. Ziel ist daher der rasche Aufbau einer STABILEN Betreuungssituation. Denn nur das verringert das Leid und den Stress der betreuungsbedürftigen Person.

Für eine stabile Betreuungssituation ist die richtige Bezahlung, das faire Geben und Nehmen, ein wesentlicher Faktor. Deshalb ist es notwendig und sinnvoll, sich näher mit den Kosten zu beschäftigen.

(Leider ist angemessene oder sogar gute Bezahlung alleine kein Garant für eine stabile Betreuung. Die Auswahl der richtigen BetreuerIn, das (familiäre) Umfeld der betreuten Person und die „Chemie“ zwischen den Personen sind ebenso wichtig.)

Tagessätze für 24h Betreuung in Wien

Tagessätze - Wie viel kostet gute 24st Betreuung in Wien

 

So viel kostet seriöse 24h Betreuung

Wir alle möchten gerne günstig einkaufen. Manchmal gelingt das und dann können wir uns freuen. Häufig geht unser „Billigwunsch“ aber auch in die Hose und wir bekommen genau, was wir bezahlt haben. Bei der Betreuung ist das nicht anders. 

Die Gesamtkosten der 24h Betreuung sind hoch und liegen jedenfalls zwischen zweieinhalb- und dreitausend Euro/Monat, manchmal sogar noch darüber.  Sie setzen sich aus zwei Blöcken zusammen: dem Tagsatz der BetreuerIn und den Nebenkosten (Reisekosten, Kost und Logis, ggf. Vermittlungsagentur, ggf. diplomierte Krankschwester).

Eine erfahrene BetreuerIn (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Österreich, Deutschland oder Schweiz) mit guten Deutschkenntnissen bekommt für die 24h-Betreuung einer KlientIn mit durchschnittlichem Betreuungsaufwand (vgl. Pflegestufe 2-4) EUR 80 pro Tag. In diesem Tagsatz ist die Sozialversicherung der Betreuerin enthalten und wird von ihr selbst abgeführt.

Der Tagsatz vermehrt sich um ca. 25%, wenn zwei Personen gleichzeitig zu betreuen sind.

Der Tagsatz vermehrt sich um ca. EUR 10 – 15, wenn 

  • die KlientIn mehrmals pro Nacht (3 – 5 mal) Hilfe braucht, um auf die Toilette zu gehen oder durchgehend gesteigerte Aufmerksamkeit benötigt (zB wegen Alzheimer)
  • besonders anspruchsvolle pflegerische Tätigkeiten übernommen werden müssen 
  • die KlientIn eine schwierige Persönlichkeit mit ganz besonderen Ansprüchen ist. 

Viele BetreuerInnen verlangen auch einen höheren Tagsatz, wenn mehr Menschen im Haushalt leben, weil das häufig mit mehr Arbeit verbunden ist.

Ziel ist ein faires Geben und Nehmen

 

Geht 24h Betreuung in Wien auch billiger?

Selbstverständlich ist es möglich, eine Betreuerin für EUR 70 pro Tag oder sogar noch weniger zu verpflichten. Die Unterschreitung von Marktpreisen hat aber meistens triftige Gründe. 

  • Wenig Erfahrung und geringe Sprechkenntnisse der BetreuerIn wirken sich direkt auf den Preis aus. Achtung, Sie schaffen sich Probleme statt sie zu lösen!
  • Das Lohngefälle nimmt mit der Entfernung zu. Eine Betreuerin aus Bulgarien kostet deshalb etwas weniger, als eine Slowakin aus Bratislava. Dafür höhere Reisekosten.
  • Die Betreuerin handelt aus einer Notsituation heraus. Sie braucht dringend Geld oder wird von einem unseriösen Vermittler ausgenützt. Daraus entsteht keine stabile Betreuung.
  • Trotz Erfahrung und guten Sprachkenntnissen findet die Betreuerin keine adäquat bezahlte Stelle. Die Gründe können vielfältig sein, Vorsicht ist geboten!

Nebenkosten nicht unterschätzen!

Sie bezahlen die Verpflegung der BetreuerIn während des Turnus. Die Kosten sind abhängig davon, ob Ihre Betreuerin nur für sich selbst einkauft, oder mehrere Personen im Haushalt gemeinsam verpflegt werden. Rechnen Sie mit mindestens EUR 10/Tag.

Die Reiskosten vom Wohnort der Betreuerin zum Klienten (hin und zurück) werden meistens in bar bezahlt, und zwar gegen Vorlage des Tickets. Sie schwanken zwischen EUR 50 (Raum Bratislava) und 220 (Raum Sofia). 

 Gute Vermittlungsagenturen erleichtern den Aufbau einer stabilen Betreuungssituation spürbar und sind deshalb ihr Geld wert. Die Meisten verlangen einen Tarif für den Aufbau der Betreuung im ersten Monat und eine laufende Servicepauschale ab dem zweiten Monat. Rechnen Sie im Durchschnitt mit EUR 150/Monat. 

Pflegedelegation und monatliche Pflegevisiten durch diplomierte Krankenschwester sind obligatorisch, wenn von der BetreuerIn pflegerische Tätigkeiten übernommen werden müssen. Rechnen Sie in diesem Fall mit EUR 80 pro Monat (2 Visiten a EUR 40).

Förderungen helfen!

Um Betreuungskosten zu verringern und den großen persönlichen Einsatz pflegender Angehöriger wenigstens teilweise zu entschädigen, gibt es in Österreich verschiedene Förderungen und Unterstützungen.

  • Pflegegeld
  • Förderung für 24 Stunden Betreuung
  • Förderung für pflegende Angehörige
  • steuerliche Absetzbarkeit

Brauchen Sie mehr Infos? Rufen Sie uns gerne an. Tel: 0664-1642722