Notwendige Schritte zur Tätigkeit als 24-Stunden Betreuung

Notwendige Schritte zur Tätigkeit als 24-Stunden Betreuung

Die 24-Stunden Betreuung fällt unter die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen im privaten Haushalt. Für diese Art der Betreuung gilt das Hausbetreuungsgesetz. Laut Hausbetreuungsgesetz kann eine Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen im privaten Haushalt in Form einer selbstständigen oder unselbstständigen Betreuung stattfinden. Lesen Sie hier, welche Schritte sie in beiden Fällen durchlaufen müssen.

Anm.: Laut Hausbetreuungsgesetz umfasst eine „Betreuung“ Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.

Betreuung als selbstständige Tätigkeit

Wenn Sie sich als selbstständige Betreuerin betätigen wollen, gibt es eine Reihe an Schritten, die Sie durchlaufen müssen, bevor Sie Ihre Dienste anbieten können.

1.Schritt: Die Gewerbeanmeldung

Was

Sie müssen das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ anmelden

Wo

bei der Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort zuständig ist, d.h. entweder die Bezirkshauptmannschaft oder, in Statutarstädte, das Magistrat (in Wien das Magistratische Bezirksamt oder die MA63).

Wie

Anmeldung formlos oder per Formular, folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Genaue Bezeichnung des Gewerbes: „Personenbetreuung“
  • Genauer Standort der Gewerbeausübung,
  • Daten der Gewerbeanmelderin/des Gewerbeanmelders: Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Personaldaten und Staatsangehörigkeit in Form von Geburtsurkunde + Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltsberechtigung (ausgenommen Schweizerinnen/Schweizer)
  • Bestätigung der Meldung
  • Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 GewO 1994 für natürliche Personen
  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder der Bescheid über die Namensänderung
  • Bei Wohnsitz im Ausland bzw. Wohnsitz in Österreich, der weniger als fünf Jahre dauert: zusätzlich Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates ( 3 Monate alt)
  • Bei erstmaliger Gewerbeanmeldung: zusätzlichErklärung der Neugründung bzw. (Teil-)Betriebsübertragung, die von der zuständigen Wirtschaftskammer bestätigt wurde

Voraussetzungen

mindestens 18 Jahre alt, keine Gewerbeausschlussgründe (z.B. gerichtliche Verurteilung)

2.Schritt: Die Anzeige beim Finanzamt

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Betreuungstätigkeit, müssen Sie diese beim Finanzamt melden. Sie können dies entweder selbst oder automationsunterstützt bei der Gewerbebehörde machen.

Sollten Sie es selbst machen wollen: Sie können dies schriftlich und formlos machen. Sollten Sie bereits FinanzOnline verwenden, können Sie die Meldung auch dort über den Reiter „Weitere Services/Erklärungswechsel“ erledigen.

Basierend auf dieser Meldung, sendet das Finanzamt Ihnen dann einen Fragebogen zu, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Aufgrund dieser Information entscheidet das Finanzamt dann, ob Sie steuerlich veranlagt werden (d.h. eine Steuernummer bekommen) oder in Evidenz gehalten werden.

3.Schritt: Die Anzeige bei der Versicherung

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Sie müssen diesen Versicherungsbeginn innerhalb eines Monats bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) bekanntgeben. Diese Meldung kann wiederum von Ihnen selbst oder auf automationsunterstütztem Weg bei der Gewerbebehörde gemacht werden.

Machen Sie die Meldung nicht über die Gewerbebehörde, verwenden Sie dieses Formular:

Wenn Sie eine ID Austria oder eine Handysignatur verfügen, kann das Formular online übermittelt werden. Ansonsten müssen Sie das Formular herunterladen, drucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post and die SVS schicken.

4.Schritt: Abschluss des Werkvertrags

Bevor Sie Ihre Arbeit als selbstständige/r PersonenbetreuuerIn aufnehmen, sollten Sie einen Werkvertrag („Personenbetreuungs-Vertrag“) mit dem / der AuftraggeberIn abgeschlossen werden. Der/die AuftraggeberIn können sein 1) die betreuungsbedürftige Person selbst 2) die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person oder 3) dritte Personen (z.B. Angehörige).

Ein Musterformular für einen solchen Personenbetreuungs-Vertrag finden Sie unter diesem Link.

 

Betreuung als unselbstständige Tätigkeit

Wenn Sie die/den PersonenbetreuerIn unselbstständig beschäftigen wollen, sind zwei Dinge zu erledigen:

  1. der Abschluss eines Arbeitsvertrages und
  2. die Anmeldung der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung

Achtung: EU/EWR/EWR- BürgerInnen, die als BetreuerInnen arbeiten wollen jedoch keine österreichischen Staatsbürger sind, müssen sich bereits im Vorfeld um die Anmeldung bei der Meldebehörde und/oder die Anmeldebescheinigung kümmern.

1.Schritt: Abschluss des Arbeitsvertrages

Für Betreuungspersonen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes gelten die arbeitsrechtlichen Bedingungen des des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes. Im Anhang des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes finden Sie einen Dienstschein, der ausgefüllt und von beiden Seiten (DienstnehmerIn und DienstgeberIn) unterschrieben werden muss.

Das Hausbetreuungsgesetz umfasst Arbeitszeitregelungen, die eine 24-Stunden-Betreuung ermöglichen. Allerdings muss auf eine Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen eine Freizeit von derselben Dauer folgen.

2.Schritt: Anmeldung bei der Sozialversicherung

Im zweiten Schritt müssen Sie die Betreuungsperson bei der Sozialversicherung anmelden. Sollten Sie zum ersten Mal eine(n) ArbeitnehmerIn beschäftigen, müssen Sie zuvor bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Dienstgeberkontonummer beantragen.

Wann

Die Anmeldung bei der Sozialversicherung muss vor Dienstantritt des/der ArbeitnehmerIn erfolgen

Wie

Die Anmeldung ist elektronisch über das Datensammelsystem ELDA, aber auch per Post / Fax möglich. Das entsprechende Formular bekommen Sie in jedem Standort der Österreichischen Gesundheitskasse.

Was

Zur Anmeldung bei der Sozialversicherung benötigen sie den Arbeitsvertrag und ebenjenen Dienstschein, den Sie im Anhang an das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz finden.

Weitere Fragen?

Brauchen Sie mehr Informationen? Wir können Ihnen gerne helfen. Kontaktieren Sie uns unter office@daheim-umsorgt.at

24 Stunden Betreuung – Basis-Informationen

24 Stunden Betreuung – Basis-Informationen

Die Notwendigkeit eine 24-Stunden-Betreuung zu finden, folgt häufig der plötzlichen Erkenntnis, das ein Elternteil, ein Partner oder Freund alleine zu Hause nicht mehr sicher ist. Es kann aber auch sein, dass Sie als pflegende/r Angehörige/r erkannt haben, dass Sie es alleine nicht mehr schaffen.

Alle Beteiligten stehen hier vor einer schwierigen Herausforderung. Seelische Belastung durch die Erkenntnis von Sterblichkeit eines geliebten Menschen, schlechtes Gewissen, Stress sind typische Merkmale. Und doch ist es möglich, daraus Kraft, Gemeinsamkeit und besonders schöne Momente zu schöpfen, die für lange in der Erinnerung bleiben.

Einige rechtliche Grundlagen

24-Stunden Betreuung wird in Österreich im Rahmen des freien Gewerbes der Personenbetreuung erbracht. Die Betreuerinnen sind also selbständig tätig. Als Auftraggeber bezahlen Sie der Betreuerin einen Werklohn, meist in Form eines Tagsatzes und erhalten im Gegenzug eine Honorarnote. In diesem Werklohn sind sämtliche Abgaben (Sozialversicherung etc.) enthalten und werden von der Betreuerin selbständig abgeführt. Wenn Sie sich überzeugen wollen, ob Ihre Betreuerin tatsächlich eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Betreuerin hat, so können Sie das auf der Website der Wirtschaftskammer tun. Meistens werden der Betreuerin auch die Fahrtkosten erstattet, und zwar gegen Vorlage der Fahrtkostenrechnung  

Die rechtliche Grundlage für die Beauftragung einer Betreuerin bildet der Betreuungsvertrag zwischen Klient und BetreuerIn. Das ist ein Werkvertrag, in dem die zu erbringenden Leistungen der BetreuerIn sowie der dafür fällige Werklohn geregelt sind, ebenso wie Handlungsrichtlinien für den Notfall, Vertretung im Falle von Krankheit/Verhinderung etc. Achten Sie darauf, Betreuung während hoher Feiertage (Ostern, Weihnachten, Neujahr) im Voraus zu regeln. Ein Zuschlag von 100% auf den normalen Tagsatz ist durchaus üblich, wenn Sie zu Silvester nicht ohne Betreuung dastehen möchten.

Betreuung oder Pflege?

Die Kernleistung jeder 24-Stunden-Betreuung sind haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterstützung bei der Lebensführung und sog. Gesellschafterfunktion. Darüber hinaus können Betreuerinnen definierte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten durchführen (zB Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Verbänden), sofern dafür eine ärztliche Anordnung und/oder eine Anleitung und Unterweisung durch medizinisches Fachpersonal vorliegt. Besondere Aufmerksamkeit gilt in der 24-Stunden-Betreuung der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von  Druckgeschwüren als Folge von Bettlägerigkeit (Dekubitus). In Wien bietet Fond Soziales Wien Wundmanagement an. Sie benötigen dafür eine Anweisung Ihres Hausarztes.

Betreuung Frühstück

Was leistet eine Vermittlungsagentur?

Die Organisation von 24-Stunden-Betreuung erfordert Zeit und Aufmerksamkeit, besonders, wenn man es zum ersten Mal damit in Berührung kommt. Wer davon überfordert ist oder kein Risiko eingehen möchte, kann die Dienste einer Vermittlungsagentur in Anspruch nehmen. Die Vermittlungsagentur fungiert als Schnittstelle zwischen selbständiger Personenbetreuerin und zu betreuender Person. Dazu zählt fachlichen Erstberatung, Bedarfserhebung, Auswahl der passenden BetreuerInnen bis zur Unterstützung in organisatorischen Fragen, Vertragsgestaltung, Ansuchen um Förderungen etc.

Besitzt die Betreuerin eine aufrechte Gewerbeberechtigung? Dieser Link führt Sie zur Abfragemaske der WKO.

Eine Vorlage für einen Betreuungsvertrag finden sie hier.

Hier finden Sie ein Auflistung der Tätigkeiten, für die die BetreuerIn eine fachliche Delegation benötigt.