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Häufige Fragen

24-Stunden-Betreuung

Welche Tätigkeiten erbringt eine 24h-BetreuerIn?

Die Betreuerin erbringt haushaltnahe und und pflegerische Tätigkeiten. Gewisse pflegerische Tätigkeiten müssen von einer diplomierten Krankenpflegerin an die BetreuerIn delegiert und regelmäßig kontrolliert werden.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen   (zB Einkaufen, Hausarbeiten, Versorgung von Pflanzen und Haustieren, Zubereitung und mundgerechtes Vorbereiten von Mahlzeiten)
  • Pflegerische Tätigkeiten und Unterstützung   (zB An- und Auskleiden, Körperpflege, Nahrungs-, Flüssigkeits- und Arzneimittelaufnahme, Anwendung von Windeln oder Einlagen, Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Bandagen und Verbänden, Verabreichen von Insulininjektionen oder Injektionen Blutgerinnung hemmender Arzneimitteln).

 

Arbeitet eine 24h Betreuerin tatsächlich 24 Stunden?

Nein, niemand kann 24h/Tag arbeiten. Eine 24h Betreuerin

  • arbeitet in der Regel 8 – 12 Stunden/Tag
  • ist 21 Stunden/Tag in Bereitschaft, in dieser Zeit ist sie für Arbeit abrufbar
  • hat 3 Stunden/Tag Freizeit, also keinen Dienst und keine Bereitschaft

Bei Klienten, die nie alleine sein dürfen, kann die Freizeit der Betreuerin geblockt werden, z.B. auf zwei halbe Tag pro Woche.  In dieser Zeit muss dann eine andere Person anwesend sein, zB eine Angehörige oder eine StundenbetreuerIn.

 

Was kostet mich eine 24-Stunden-Betreuung?

Die Kosten sind abhängig vom Betreuungsaufwand. Eine Übersicht über die Kosten und Förderungen finden Sie hier.

 

Welche Förderungen gibt es?

Um Betreuungskosten zu verringern und den großen persönlichen Einsatz pflegender Angehöriger wenigstens teilweise zu entschädigen, gibt es in Österreich verschiedene Förderungen und Unterstützungen.

  • Pflegegeld
  • Förderung für 24 Stunden Betreuung
  • Förderung für pflegende Angehörige
  • steuerliche Absetzbarkeit Förderungen:
Wir informieren Sie über Förderungen und helfen Ihnen bei der Einreichung.

 

Was passiert, wenn eine Betreuerin krank wird?

Daheim Umsorgt organisiert eine Vertretung.

 

Was passiert, wenn ich mit der BetreuerIn nicht zufrieden bin?

Wenn Sie mit der Betreuerin unzufrieden sind, tauschen wir sie rasch und ohne Diskussion aus. Zwei Ersatzvermittlungen werden kostenlos durchgeführt. Jede weitere Vermittlung kostet EUR 180,-. Der Grund für den Austausch spielt dabei keine Rolle.

 

Stundenweise Betreuung

Welche Tätigkeiten erbringt eine stundenweise BetreuerIn?

Die Betreuerin erbringt haushaltnahe und und pflegerische Tätigkeiten. Gewisse pflegerische Tätigkeiten müssen von einer diplomierten Krankenpflegerin an die BetreuerIn delegiert und regelmäßig kontrolliert werden.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen   (zB Einkaufen, Hausarbeiten, Versorgung von Pflanzen und Haustieren, Zubereitung und mundgerechtes Vorbereiten von Mahlzeiten)
  • Pflegerische Tätigkeiten und Unterstützung   (zB An- und Auskleiden, Körperpflege, Nahrungs-, Flüssigkeits- und Arzneimittelaufnahme, Anwendung von Windeln oder Einlagen, Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Bandagen und Verbänden, Verabreichen von Insulininjektionen oder Injektionen Blutgerinnung hemmender Arzneimitteln).

 

Zu welche Tageszeiten ist stundenweise Betreuung möglich?

Die Tage und Uhrzeiten sind frei wählbar, sie müssen allerdings fixiert werden. Beispiel: immer Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 11:00 Uhr. Oder jedem Samstag von 9.00 bis 19:00 Uhr.

Kommt immer die gleiche Betreuerin?

Ja, es kommt immer die gleiche Betreuerin. Wenn Sie aber jeden Tag der Woche (Montag bis Sonntag) Betreuung brauchen, dann kann es sein, dass sich zwei BetreuerInnen diesen Dienst teilen.

Was kostet stundenweise Betreuung?

 Kosten sind abhängig von der Tageszeit und der Anzahl der Stunde. Richtwert EUR 19/Stunde

 

Haben Sie Fragen?

Information und Beratung:
Alexander Werther

| 0664-1642722
| Anfrage senden

 

 

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