Meine Eltern wollen keine Betreung. Was muss man machen?

Meine Eltern wollen keine Betreung. Was muss man machen?

Es ist kein leichter Gedanke, eine Betreuung für unseren Vater oder unsere Mutter in Betracht zu ziehen. Aber wenn bestimmte rote Linien überschritten werden, wird es Zeit zu handeln!

Es ist manchmal schmerzlich mitanzusehen, wie unsere Mutter oder unser Vater – oder beide – so richtig alt werden. Wir helfen und unterstützen sie, so gut es geht, aber unsere Kapazität ist begrenzt, denn schließlich haben wir selbst Beruf und Familie, die uns voll in Anspruch nehmen.

Eine ganze Weile geht das ganz gut so, und ihre Mutter – bleiben wir bei der Mutter, weil dieses Szenario das häufigste ist – kann sich, mit etwas Hilfe von außen, noch recht gut versorgen, ihren Haushalt führen und in den eigenen vier Wänden leben.

Aber die Dinge ändern sich, und das ist oft ein schleichender Prozess. Sie merken, dass die Wohnung nicht mehr so in Schuss ist wie früher; vielleicht vernachlässigt Ihre Mutter ihre eigene Körperpflege; vielleicht isst und trinkt sie zu wenig, vergisst, ihre Medikamente zu nehmen (und streitet es dann ab), sie kennt sich in finanziellen Dingen nicht mehr aus, verliert ihre Schlüssel usw. Das sind Anzeichen von Überforderung, die Sie ernst nehmen sollten.

Wenn Ihre Mutter in Fragen der Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und der eigenen Sicherheit nicht mehr ausreichend in der Lage ist, verantwortungsvoll zu handeln – dann sind Sie gefordert einzugreifen. Vielleicht genügt vorerst stundenweise Betreuung, zum Beispiel dreimal pro Woche 4 Stunden für Haushalt, gemeinsam Kochen, Erledigungen, Spaziergänge etc.

Gute Argumente für Pflege und die Vorgehensweise entscheiden

Allerdings wollen Eltern häufig nicht einsehen, dass sie eine 24h Betreuung benötigen. Gehen Sie liebe- und verständnisvoll vor, machen Sie sich darauf gefasst, dass Ihre Überzeugungsarbeit eine Weile dauern kann. Sprechen Sie das Thema Betreuung nicht erst an, wenn der Hut schon brennt. Und bleiben Sie hartnäckig.

Eine typische Aussage Ihrer Mutter kann sein: „Ich schaffe das alleine!“ Antworten Sie ihr: Ja – aber lass Dir bei den Dingen helfen, die Dir schwerfallen. Vielleicht verlässt ihre Mutter die Wohnung nur noch selten, weil Sie Angst vor Stürzen hat. Dann betonen Sie die positive Möglichkeit, wieder regelmäßig raus zu kommen – zum Friseur, ins Cafe oder in die Kirche.

Ein durchaus berechtigter Einwand Ihrer Mutter ist: „Eine Betreuerin nimmt mir alles ab, dadurch werde ich erst recht hinfällig.“ Bestätigen und unterstützen Sie Ihre Mutter im Wunsch, aktiv zu bleiben. Nur das, was sie nicht mehr machen kann, sollte ihr von der Betreuerin abgenommen werden. Überlegen Sie selbst, was zu tun ist, damit die Betreuerin Ihrer Mutter nicht alles abnimmt. Welche Dinge soll die Betreuerin übernehmen und welche nicht? Besprechen Sie das mit Ihrer Mutter, und zwar so genau wie möglich. Das schafft Sicherheit.

Wenn Sie bemerken, dass sich Ihre Mutter – bewusst oder unbewusst – darauf verlassen hat, dass Sie ihr bei Bedarf helfen werden, dann sollten Sie behutsam klarstellen, dass Sie sich nicht immer um sie kümmern können. Sie haben durch Beruf und eigene Familie einfach nicht die Kapazität dazu. Die meisten Eltern sind für dieses Argument offen, denn sie wollen ihren Kindern nicht zur Last fallen. Als Alternative bliebe dann nur noch das Altersheim, und das wird Ihre Mutter wahrscheinlich nicht wollen.

Eine häufige Abwehrreaktion ist auch: „Mir kommt kein Fremder ins Haus!“ Stellen Sie klar: Eine Betreuung ist nicht gegen sie, sondern für sie – zur Unterstützung, zu ihrem Schutz. Es ist kein Fremder, der in die Wohnung Ihrer Mutter eindringt, sondern eine qualifizierte Betreuerin, die sie im Haushalt und bei der Lebensführung unterstützt. Und darüber hinaus ein neuer Mensch, der ihr Leben vielleicht sogar bereichert, jemand, mit dem sie sich unterhalten und dem sie erzählen kann, was ihr am Herzen liegt. Machen Sie sich gemeinsam ein Bild, wie die BetreuerIn im Besten Fall sein soll. Das lenkt die Gedanken Ihrer Mutter in die richtige Richtung.

Worauf Sie achten sollten, wenn 24Std Pflege erforderlich wird:

  • Achten Sie auf Anzeichen von Überforderung.
  • Thematisieren Sie Betreuung lieber früher als zu spät.
  • Geben Sie Ihrer Mutter Zeit, sich an die Idee von Betreuung zu gewöhnen.
  • Nehmen Sie die Einwände Ihrer Mutter ernst, überfahren Sie Ihre Mutter nicht. Ohne ihre Zustimmung geht es nicht.

Weitere gute Tipps finden Sie im auch in diesem Artikel.

24 Stunden Betreuung – Basis-Informationen

24 Stunden Betreuung – Basis-Informationen

Die Notwendigkeit eine 24-Stunden-Betreuung zu finden, folgt häufig der plötzlichen Erkenntnis, das ein Elternteil, ein Partner oder Freund alleine zu Hause nicht mehr sicher ist. Es kann aber auch sein, dass Sie als pflegende/r Angehörige/r erkannt haben, dass Sie es alleine nicht mehr schaffen.

Alle Beteiligten stehen hier vor einer schwierigen Herausforderung. Seelische Belastung durch die Erkenntnis von Sterblichkeit eines geliebten Menschen, schlechtes Gewissen, Stress sind typische Merkmale. Und doch ist es möglich, daraus Kraft, Gemeinsamkeit und besonders schöne Momente zu schöpfen, die für lange in der Erinnerung bleiben.

Einige rechtliche Grundlagen

24-Stunden Betreuung wird in Österreich im Rahmen des freien Gewerbes der Personenbetreuung erbracht. Die Betreuerinnen sind also selbständig tätig. Als Auftraggeber bezahlen Sie der Betreuerin einen Werklohn, meist in Form eines Tagsatzes und erhalten im Gegenzug eine Honorarnote. In diesem Werklohn sind sämtliche Abgaben (Sozialversicherung etc.) enthalten und werden von der Betreuerin selbständig abgeführt. Wenn Sie sich überzeugen wollen, ob Ihre Betreuerin tatsächlich eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Betreuerin hat, so können Sie das auf der Website der Wirtschaftskammer tun. Meistens werden der Betreuerin auch die Fahrtkosten erstattet, und zwar gegen Vorlage der Fahrtkostenrechnung  

Die rechtliche Grundlage für die Beauftragung einer Betreuerin bildet der Betreuungsvertrag zwischen Klient und BetreuerIn. Das ist ein Werkvertrag, in dem die zu erbringenden Leistungen der BetreuerIn sowie der dafür fällige Werklohn geregelt sind, ebenso wie Handlungsrichtlinien für den Notfall, Vertretung im Falle von Krankheit/Verhinderung etc. Achten Sie darauf, Betreuung während hoher Feiertage (Ostern, Weihnachten, Neujahr) im Voraus zu regeln. Ein Zuschlag von 100% auf den normalen Tagsatz ist durchaus üblich, wenn Sie zu Silvester nicht ohne Betreuung dastehen möchten.

Betreuung oder Pflege?

Die Kernleistung jeder 24-Stunden-Betreuung sind haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterstützung bei der Lebensführung und sog. Gesellschafterfunktion. Darüber hinaus können Betreuerinnen definierte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten durchführen (zB Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Verbänden), sofern dafür eine ärztliche Anordnung und/oder eine Anleitung und Unterweisung durch medizinisches Fachpersonal vorliegt. Besondere Aufmerksamkeit gilt in der 24-Stunden-Betreuung der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von  Druckgeschwüren als Folge von Bettlägerigkeit (Dekubitus). In Wien bietet Fond Soziales Wien Wundmanagement an. Sie benötigen dafür eine Anweisung Ihres Hausarztes.

Betreuung Frühstück

Was leistet eine Vermittlungsagentur?

Die Organisation von 24-Stunden-Betreuung erfordert Zeit und Aufmerksamkeit, besonders, wenn man es zum ersten Mal damit in Berührung kommt. Wer davon überfordert ist oder kein Risiko eingehen möchte, kann die Dienste einer Vermittlungsagentur in Anspruch nehmen. Die Vermittlungsagentur fungiert als Schnittstelle zwischen selbständiger Personenbetreuerin und zu betreuender Person. Dazu zählt fachlichen Erstberatung, Bedarfserhebung, Auswahl der passenden BetreuerInnen bis zur Unterstützung in organisatorischen Fragen, Vertragsgestaltung, Ansuchen um Förderungen etc.

Besitzt die Betreuerin eine aufrechte Gewerbeberechtigung? Dieser Link führt Sie zur Abfragemaske der WKO.

Eine Vorlage für einen Betreuungsvertrag finden sie hier.

Hier finden Sie ein Auflistung der Tätigkeiten, für die die BetreuerIn eine fachliche Delegation benötigt.