by Megan Werther | Apr 22, 2024 | 24 Stunden Betreuung, 24Stunden Pflege, Seniorenbetreuung, Stundenweise Betreuung
Professionelle Betreuung nach Schlaganfall: entlastet pflegende Angehörige und fördert Rehabilitation.
Der Schlaganfall gehört zu den häufigsten schweren Erkrankungen in der westlichen Welt. Mit einer Invaliditätsrate von 30 bis 35 % ist der Schlaganfall die häufigste Ursache für mittlere und schwere Behinderung. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein Schlaganfall die betroffene Person zumeist unerwartet und aus heiterem Himmel trifft.
Ein Schlaganfall verändert das Leben der Betroffenen grundsätzlich. Der plötzliche Verlust bisher als selbstverständlich empfundener Gesundheit ist schwer zu verkraften. Besonders für Menschen, die bis dahin ein sportliches Leben geführt haben – und davon gibt es bekanntlich immer mehr. Bei einem Schlaganfall wird nicht nur der Körper, sondern auch das Gehirn geschädigt. Diese Gehirnschäden können auch das Gefühlsleben verändern.
Hinzu kommt, dass betroffene Personen plötzlich auf externe Hilfe und Betreuung angewiesen ist. Diese Veränderung ist für viele Menschen ebenso schwer zu verkraften. Eine Depression kann eine Reaktion auf die körperlichen und geistigen Einschränkungen und den plötzlichen Verlust der Selbstständigkeit sein.
Die Betreuung von Schlaganfallpatienten kann von Angehörigen und externen Betreuerinnen übernommen werden.
Schlaganfallpatienten benötigen Hilfe, um ihr Leben aufrecht zu erhalten. Besonders in der Zeit unmittelbar danach braucht es Unterstützung bei fast alles Verrichtungen des täglichen Lebens – vom Aufstehen, über die Körperpflege, bis zur Zubereitung und Einnahme von Nahrung und Medikamenten. Hinzu kommen sämtliche Maßnahmen der Rehabilitation. Das Ziel der Rehabilitation ist es, die verlorengegangene Funktionen so weit wie möglich wiederherzustellen oder – wo das nicht möglich erscheint – Kompensationsstrategien einzuüben, z.B. die linke Hand als „Ersatzhand“ zu trainieren.
Diese Form der ständigen Hilfestellung erfordert von der Betreuungsperson viel Zeit, physische Kraft und mentale Stärke. Erschwerend kommt hinzu, dass Betroffene nach einem Schlaganfall häufig besonders empfindsam, schnell reizbar oder gar aggressiv sind und zu plötzlichen Wutausbrüchen neigen. Es ist nicht verwunderlich, wenn pflegende Angehörige angesichts dieser Herausforderungen an ihre Grenzen stoßen.
Professionelle Betreuung bringt Hilfe wo pflegende Angehörige an ihre Grenzen stoßen.
Angehörige möchten den Betroffenen gerne zur Seite stehen und ihnen die vielfältigen Hilfestellungen im täglichen Leben und in der Rehabilitation bieten. Das ist natürlich und richtig, sofern sich die Dinge in Rahmen des Möglichen und Zumutbaren bewegen. Viele Angehörige bemerken aber nicht, wenn diese Grenze schon überschritten ist. Gerade die psychischen Veränderungen der Betroffenen erfordern mitunter nicht nur Verständnis und Empathie, sondern auch ein bisschen Distanz. Hier bietet professionelle Betreuung klare Vorteile.
Professionelle BetreuerInnen sind mit den Problemen von Schlaganfallpatienten bestens vertraut. Sie helfen in allen Bereichen der Lebensführung und unterstützen auch die Rehabilitation. Da konsequente Rehabilitation viel Arbeit bedeutet und mit Disziplin verbunden ist, kann die Zusammenarbeit mit Profis, die anleiten und motivieren, für die Betroffenen klare Vorteile bringen.
Noch Fragen?
Für weitere Fragen zum Thema professioneller Betreuung von Schlaganfallpatienten haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0664/164 2722 oder verwenden Sie unser Kontaktformular. Wir nehmen uns gerne Zeit, um mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten durchzubesprechen und den/die richtige Betreuerin für den Patienten zu finden!
by Megan Werther | Apr 14, 2023 | 24 Stunden Betreuung, 24Stunden Pflege, Praktische Tips
Die 24-Stunden Betreuung fällt unter die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen im privaten Haushalt. Für diese Art der Betreuung gilt das Hausbetreuungsgesetz. Laut Hausbetreuungsgesetz kann eine Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen im privaten Haushalt in Form einer selbstständigen oder unselbstständigen Betreuung stattfinden. Lesen Sie hier, welche Schritte sie in beiden Fällen durchlaufen müssen.
Anm.: Laut Hausbetreuungsgesetz umfasst eine „Betreuung“ Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.
Betreuung als selbstständige Tätigkeit
Wenn Sie sich als selbstständige Betreuerin betätigen wollen, gibt es eine Reihe an Schritten, die Sie durchlaufen müssen, bevor Sie Ihre Dienste anbieten können.
1.Schritt: Die Gewerbeanmeldung
Was
Sie müssen das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ anmelden
Wo
bei der Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort zuständig ist, d.h. entweder die Bezirkshauptmannschaft oder, in Statutarstädte, das Magistrat (in Wien das Magistratische Bezirksamt oder die MA63).
Wie
Anmeldung formlos oder per Formular, folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Genaue Bezeichnung des Gewerbes: „Personenbetreuung“
- Genauer Standort der Gewerbeausübung,
- Daten der Gewerbeanmelderin/des Gewerbeanmelders: Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Personaldaten und Staatsangehörigkeit in Form von Geburtsurkunde + Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltsberechtigung (ausgenommen Schweizerinnen/Schweizer)
- Bestätigung der Meldung
- Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 GewO 1994 für natürliche Personen
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder der Bescheid über die Namensänderung
- Bei Wohnsitz im Ausland bzw. Wohnsitz in Österreich, der weniger als fünf Jahre dauert: zusätzlich Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates ( 3 Monate alt)
- Bei erstmaliger Gewerbeanmeldung: zusätzlichErklärung der Neugründung bzw. (Teil-)Betriebsübertragung, die von der zuständigen Wirtschaftskammer bestätigt wurde
Voraussetzungen
mindestens 18 Jahre alt, keine Gewerbeausschlussgründe (z.B. gerichtliche Verurteilung)
2.Schritt: Die Anzeige beim Finanzamt
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Betreuungstätigkeit, müssen Sie diese beim Finanzamt melden. Sie können dies entweder selbst oder automationsunterstützt bei der Gewerbebehörde machen.
Sollten Sie es selbst machen wollen: Sie können dies schriftlich und formlos machen. Sollten Sie bereits FinanzOnline verwenden, können Sie die Meldung auch dort über den Reiter „Weitere Services/Erklärungswechsel“ erledigen.
Basierend auf dieser Meldung, sendet das Finanzamt Ihnen dann einen Fragebogen zu, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Aufgrund dieser Information entscheidet das Finanzamt dann, ob Sie steuerlich veranlagt werden (d.h. eine Steuernummer bekommen) oder in Evidenz gehalten werden.
3.Schritt: Die Anzeige bei der Versicherung
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Sie müssen diesen Versicherungsbeginn innerhalb eines Monats bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) bekanntgeben. Diese Meldung kann wiederum von Ihnen selbst oder auf automationsunterstütztem Weg bei der Gewerbebehörde gemacht werden.
Machen Sie die Meldung nicht über die Gewerbebehörde, verwenden Sie dieses Formular:
Wenn Sie eine ID Austria oder eine Handysignatur verfügen, kann das Formular online übermittelt werden. Ansonsten müssen Sie das Formular herunterladen, drucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post and die SVS schicken.
4.Schritt: Abschluss des Werkvertrags
Bevor Sie Ihre Arbeit als selbstständige/r PersonenbetreuuerIn aufnehmen, sollten Sie einen Werkvertrag („Personenbetreuungs-Vertrag“) mit dem / der AuftraggeberIn abgeschlossen werden. Der/die AuftraggeberIn können sein 1) die betreuungsbedürftige Person selbst 2) die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person oder 3) dritte Personen (z.B. Angehörige).
Ein Musterformular für einen solchen Personenbetreuungs-Vertrag finden Sie unter diesem Link.
Betreuung als unselbstständige Tätigkeit
Wenn Sie die/den PersonenbetreuerIn unselbstständig beschäftigen wollen, sind zwei Dinge zu erledigen:
- der Abschluss eines Arbeitsvertrages und
- die Anmeldung der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung
Achtung: EU/EWR/EWR- BürgerInnen, die als BetreuerInnen arbeiten wollen jedoch keine österreichischen Staatsbürger sind, müssen sich bereits im Vorfeld um die Anmeldung bei der Meldebehörde und/oder die Anmeldebescheinigung kümmern.
1.Schritt: Abschluss des Arbeitsvertrages
Für Betreuungspersonen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes gelten die arbeitsrechtlichen Bedingungen des des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes. Im Anhang des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes finden Sie einen Dienstschein, der ausgefüllt und von beiden Seiten (DienstnehmerIn und DienstgeberIn) unterschrieben werden muss.
Das Hausbetreuungsgesetz umfasst Arbeitszeitregelungen, die eine 24-Stunden-Betreuung ermöglichen. Allerdings muss auf eine Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen eine Freizeit von derselben Dauer folgen.
2.Schritt: Anmeldung bei der Sozialversicherung
Im zweiten Schritt müssen Sie die Betreuungsperson bei der Sozialversicherung anmelden. Sollten Sie zum ersten Mal eine(n) ArbeitnehmerIn beschäftigen, müssen Sie zuvor bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Dienstgeberkontonummer beantragen.
Wann
Die Anmeldung bei der Sozialversicherung muss vor Dienstantritt des/der ArbeitnehmerIn erfolgen
Wie
Die Anmeldung ist elektronisch über das Datensammelsystem ELDA, aber auch per Post / Fax möglich. Das entsprechende Formular bekommen Sie in jedem Standort der Österreichischen Gesundheitskasse.
Was
Zur Anmeldung bei der Sozialversicherung benötigen sie den Arbeitsvertrag und ebenjenen Dienstschein, den Sie im Anhang an das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz finden.
Weitere Fragen?
Brauchen Sie mehr Informationen? Wir können Ihnen gerne helfen. Kontaktieren Sie uns unter office@daheim-umsorgt.at
by Alexander Werther | Mai 7, 2018 | 24Stunden Pflege, Seniorenbetreuung
Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn ein Angehöriger im Haushalt oder in der Nähe ist, der immer wieder kontrollieren kann, ob es der betreuten Person gut geht und mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn es ein Problem zu lösen gilt. Betreuerinnen wissen das zu schätzen. Andererseits müssen Sie sich klar sein, dass jede zusätzliche Person, die auf die Betreuung Einfluss nimmt, auch zusätzliche Abstimmungen erfordert. Unter bestimmten Umständen kann das für die Betreuerin eine Erschwernis sein.
Als Tochter oder Sohn haben wir natürlich bestimmte Vorstellungen davon, wie unsere Eltern betreut werden sollen. Das ist ganz normal. Als nahe Angehörige neigen wir aber dazu, es mit unsere eigenen Vorstellungen von der richtigen Betreuung allzu genau zu nehmen. Besonders dann, wenn uns ein schlechtes Gewissen plagt, weil wir uns verpflichtet fühlen unsere Angehörigen selbst zu betreuen, es aber zeitlich nicht schaffen. Dann kann es passieren, dass die BetreuerIn nicht nur unseren Eltern gerecht werden soll, sondern obendrein unseren persönlichen Wünschen und Vorstellungen.. Das ist nicht immer leicht.
Das Wohlergehen Ihrer Eltern ist der beste Indikator für die Qualität der Betreuung
Machen Sie sich deshalb immer wieder bewusst, worum es hier eigentlich geht: um Ihre Eltern. Das Wohlergehen Ihrer Eltern ist der beste Indikator für die Qualität der Betreuung. Wenn Sie erkennen können, dass es Ihren Eltern mit der Betreuerin grundsätzlich gut geht, dann besteht kein besonderer Handlungsbedarf. Genießen Sie die schönen Momente mit Ihren Eltern und beschränken sie Ihre eigene Rolle in der Betreuung auf Unterstützung wo sie gebraucht wird.
Häufig liegen die Dinge aber auch genau umgekehrt.. Als Angehörige suchen wir uns eine Betreuerin und erwarten, dass das “Problem” damit gelöst ist – eins für allemal. Das ist meistens nicht der Fall. Denn wenn unsere Angehörigen erst einmal 24h-Pflege rund um die Uhr brauchen, dann müssen wir darauf vorbereitet sein, dass immer wieder neue Herausforderungen auftreten, die es zu bewältigen gilt – meistens medizinische. Hier ist die Unterstützung durch Angehörige sehr gefragt und kann durchaus zeitaufwändig sein. Außerdem müssen wir uns bewusst sein, dass eine professionelle BetreuerIn den Angehörigen zwar viel Arbeit abnimmt, aber unsere menschliche Nähe nicht ersetzen kann.
Pfleger aus der Slowakei
Betreuung verdient Respekt
24-Stunden-Betreuung ist harte Arbeit. Wenn Sie selbst schon mal die Betreuung eines Angehörigen übernommen haben, und sei es nur für einige Tage, wissen Sie das. Die Herausforderungen sind vielfach. 24-Stunden-Betreuerinnen übernehmen in unserer modernen Gesellschaft Aufgaben, die früher innerhalb der Familie wahrgenommen wurden, häufig durch Töchter oder Schwiegertöchter. In ländlichen Regionen ist das bis heute überwiegend der Fall.
Leider gibt es immer wieder Menschen, die die Leistung der BetreuerInnen nicht respektieren. Die eigentlichen Leidtragenden sind meist die betreuten Personen selbst. Bedenken Sie, Ihre BetreuerIn übernimmt Tätigkeiten und einen Verantwortungsbereich, der ursprünglich innerhalb der Familie angesiedelt war. Und auch wenn von einer professionellen BetreuerIn übernommen, bleibt Seniorenbetreuung ein sensibler Bereich, der an die familiäre Substanz geht.
Es ist daher sinnvoll und ratsam, die BetreuerIn ein Stück weit in die Familie aufzunehmen. Das heißt nicht, dass sie beim sonntäglichen Familienessen dabei sein muss. Vielmehr geht es darum, ein Gefühl von Zugehörigkeit und Gegenseitigkeit zu vermitteln. Auch BetreuerInnen möchten “gesehen” werden. Das heißt als ganzer Mensch wahrgenommen und geschätzt werden. Wenn Ihnen das gelingt, wird die Betreuung Ihrer Eltern zweifellos am Besten funktionieren.
Bildquelle: Jerzy Sawluk/Pixelio
by Alexander Werther | Mai 2, 2018 | 24Stunden Pflege, Praktische Tips, Seniorenbetreuung, Stundenweise Betreuung
Es ist kein leichter Gedanke, eine Betreuung für unseren Vater oder unsere Mutter in Betracht zu ziehen. Aber wenn bestimmte rote Linien überschritten werden, wird es Zeit zu handeln!
Es ist manchmal schmerzlich mitanzusehen, wie unsere Mutter oder unser Vater – oder beide – so richtig alt werden. Wir helfen und unterstützen sie, so gut es geht, aber unsere Kapazität ist begrenzt, denn schließlich haben wir selbst Beruf und Familie, die uns voll in Anspruch nehmen.
Eine ganze Weile geht das ganz gut so, und ihre Mutter – bleiben wir bei der Mutter, weil dieses Szenario das häufigste ist – kann sich, mit etwas Hilfe von außen, noch recht gut versorgen, ihren Haushalt führen und in den eigenen vier Wänden leben.
Aber die Dinge ändern sich, und das ist oft ein schleichender Prozess. Sie merken, dass die Wohnung nicht mehr so in Schuss ist wie früher; vielleicht vernachlässigt Ihre Mutter ihre eigene Körperpflege; vielleicht isst und trinkt sie zu wenig, vergisst, ihre Medikamente zu nehmen (und streitet es dann ab), sie kennt sich in finanziellen Dingen nicht mehr aus, verliert ihre Schlüssel usw. Das sind Anzeichen von Überforderung, die Sie ernst nehmen sollten.
Wenn Ihre Mutter in Fragen der Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und der eigenen Sicherheit nicht mehr ausreichend in der Lage ist, verantwortungsvoll zu handeln – dann sind Sie gefordert einzugreifen. Vielleicht genügt vorerst stundenweise Betreuung, zum Beispiel dreimal pro Woche 4 Stunden für Haushalt, gemeinsam Kochen, Erledigungen, Spaziergänge etc.
Gute Argumente für Pflege und die Vorgehensweise entscheiden
Allerdings wollen Eltern häufig nicht einsehen, dass sie eine 24h Betreuung benötigen. Gehen Sie liebe- und verständnisvoll vor, machen Sie sich darauf gefasst, dass Ihre Überzeugungsarbeit eine Weile dauern kann. Sprechen Sie das Thema Betreuung nicht erst an, wenn der Hut schon brennt. Und bleiben Sie hartnäckig.
Eine typische Aussage Ihrer Mutter kann sein: „Ich schaffe das alleine!“ Antworten Sie ihr: Ja – aber lass Dir bei den Dingen helfen, die Dir schwerfallen. Vielleicht verlässt ihre Mutter die Wohnung nur noch selten, weil Sie Angst vor Stürzen hat. Dann betonen Sie die positive Möglichkeit, wieder regelmäßig raus zu kommen – zum Friseur, ins Cafe oder in die Kirche.
Ein durchaus berechtigter Einwand Ihrer Mutter ist: „Eine Betreuerin nimmt mir alles ab, dadurch werde ich erst recht hinfällig.“ Bestätigen und unterstützen Sie Ihre Mutter im Wunsch, aktiv zu bleiben. Nur das, was sie nicht mehr machen kann, sollte ihr von der Betreuerin abgenommen werden. Überlegen Sie selbst, was zu tun ist, damit die Betreuerin Ihrer Mutter nicht alles abnimmt. Welche Dinge soll die Betreuerin übernehmen und welche nicht? Besprechen Sie das mit Ihrer Mutter, und zwar so genau wie möglich. Das schafft Sicherheit.
Wenn Sie bemerken, dass sich Ihre Mutter – bewusst oder unbewusst – darauf verlassen hat, dass Sie ihr bei Bedarf helfen werden, dann sollten Sie behutsam klarstellen, dass Sie sich nicht immer um sie kümmern können. Sie haben durch Beruf und eigene Familie einfach nicht die Kapazität dazu. Die meisten Eltern sind für dieses Argument offen, denn sie wollen ihren Kindern nicht zur Last fallen. Als Alternative bliebe dann nur noch das Altersheim, und das wird Ihre Mutter wahrscheinlich nicht wollen.
Eine häufige Abwehrreaktion ist auch: „Mir kommt kein Fremder ins Haus!“ Stellen Sie klar: Eine Betreuung ist nicht gegen sie, sondern für sie – zur Unterstützung, zu ihrem Schutz. Es ist kein Fremder, der in die Wohnung Ihrer Mutter eindringt, sondern eine qualifizierte Betreuerin, die sie im Haushalt und bei der Lebensführung unterstützt. Und darüber hinaus ein neuer Mensch, der ihr Leben vielleicht sogar bereichert, jemand, mit dem sie sich unterhalten und dem sie erzählen kann, was ihr am Herzen liegt. Machen Sie sich gemeinsam ein Bild, wie die BetreuerIn im Besten Fall sein soll. Das lenkt die Gedanken Ihrer Mutter in die richtige Richtung.
Worauf Sie achten sollten, wenn 24Std Pflege erforderlich wird:
- Achten Sie auf Anzeichen von Überforderung.
- Thematisieren Sie Betreuung lieber früher als zu spät.
- Geben Sie Ihrer Mutter Zeit, sich an die Idee von Betreuung zu gewöhnen.
- Nehmen Sie die Einwände Ihrer Mutter ernst, überfahren Sie Ihre Mutter nicht. Ohne ihre Zustimmung geht es nicht.
Weitere gute Tipps finden Sie im auch in diesem Artikel.
by Alexander Werther | Apr 23, 2018 | 24Stunden Betreung, 24Stunden Pflege, Praktische Tips, Seniorenbetreuung
Die Notwendigkeit eine 24-Stunden-Betreuung zu finden, folgt häufig der plötzlichen Erkenntnis, das ein Elternteil, ein Partner oder Freund alleine zu Hause nicht mehr sicher ist. Es kann aber auch sein, dass Sie als pflegende/r Angehörige/r erkannt haben, dass Sie es alleine nicht mehr schaffen.
Alle Beteiligten stehen hier vor einer schwierigen Herausforderung. Seelische Belastung durch die Erkenntnis von Sterblichkeit eines geliebten Menschen, schlechtes Gewissen, Stress sind typische Merkmale. Und doch ist es möglich, daraus Kraft, Gemeinsamkeit und besonders schöne Momente zu schöpfen, die für lange in der Erinnerung bleiben.
Einige rechtliche Grundlagen
24-Stunden Betreuung wird in Österreich im Rahmen des freien Gewerbes der Personenbetreuung erbracht. Die Betreuerinnen sind also selbständig tätig. Als Auftraggeber bezahlen Sie der Betreuerin einen Werklohn, meist in Form eines Tagsatzes und erhalten im Gegenzug eine Honorarnote. In diesem Werklohn sind sämtliche Abgaben (Sozialversicherung etc.) enthalten und werden von der Betreuerin selbständig abgeführt. Wenn Sie sich überzeugen wollen, ob Ihre Betreuerin tatsächlich eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Betreuerin hat, so können Sie das auf der Website der Wirtschaftskammer tun. Meistens werden der Betreuerin auch die Fahrtkosten erstattet, und zwar gegen Vorlage der Fahrtkostenrechnung
Die rechtliche Grundlage für die Beauftragung einer Betreuerin bildet der Betreuungsvertrag zwischen Klient und BetreuerIn. Das ist ein Werkvertrag, in dem die zu erbringenden Leistungen der BetreuerIn sowie der dafür fällige Werklohn geregelt sind, ebenso wie Handlungsrichtlinien für den Notfall, Vertretung im Falle von Krankheit/Verhinderung etc. Achten Sie darauf, Betreuung während hoher Feiertage (Ostern, Weihnachten, Neujahr) im Voraus zu regeln. Ein Zuschlag von 100% auf den normalen Tagsatz ist durchaus üblich, wenn Sie zu Silvester nicht ohne Betreuung dastehen möchten.
Betreuung oder Pflege?
Die Kernleistung jeder 24-Stunden-Betreuung sind haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterstützung bei der Lebensführung und sog. Gesellschafterfunktion. Darüber hinaus können Betreuerinnen definierte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten durchführen (zB Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Verbänden), sofern dafür eine ärztliche Anordnung und/oder eine Anleitung und Unterweisung durch medizinisches Fachpersonal vorliegt. Besondere Aufmerksamkeit gilt in der 24-Stunden-Betreuung der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Druckgeschwüren als Folge von Bettlägerigkeit (Dekubitus). In Wien bietet Fond Soziales Wien Wundmanagement an. Sie benötigen dafür eine Anweisung Ihres Hausarztes.
Was leistet eine Vermittlungsagentur?
Die Organisation von 24-Stunden-Betreuung erfordert Zeit und Aufmerksamkeit, besonders, wenn man es zum ersten Mal damit in Berührung kommt. Wer davon überfordert ist oder kein Risiko eingehen möchte, kann die Dienste einer Vermittlungsagentur in Anspruch nehmen. Die Vermittlungsagentur fungiert als Schnittstelle zwischen selbständiger Personenbetreuerin und zu betreuender Person. Dazu zählt fachlichen Erstberatung, Bedarfserhebung, Auswahl der passenden BetreuerInnen bis zur Unterstützung in organisatorischen Fragen, Vertragsgestaltung, Ansuchen um Förderungen etc.
Besitzt die Betreuerin eine aufrechte Gewerbeberechtigung? Dieser Link führt Sie zur Abfragemaske der WKO.
Eine Vorlage für einen Betreuungsvertrag finden sie hier.
Hier finden Sie ein Auflistung der Tätigkeiten, für die die BetreuerIn eine fachliche Delegation benötigt.