by Megan Werther | Juni 1, 2023 | 24 Stunden Betreuung, Besuchs-/Begleitdienst, Praktische Tips, Ratgeber
Anmerkung: der Lesbarkeit halber verwenden wir die männliche Form von Personen. Frauen sind natürlich mitgemeint.
Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich eine Person, gegen Bezahlung ein Werk (= einen bestimmten Erfolg) für eine andere Person zu verrichten.
Werkunternehmer(in) und Werkbesteller(in)
Bei einem Werkvertrag gibt es grundsätzlich zwei Parteien: den Werkunternehmer, der das Werk herstellt und den Werkbesteller, der das Werk in Auftrag gibt. Im Falle einer Personenbetreuung ist der bzw. Betreuer der Werkunternehmer und die Person, die den Auftrag zur Pflege gibt, der Werkbesteller.
Geschuldete Leistung
Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer gegenüber dem Werkbesteller zur Herstellung eines Erfolges. Im Unterschied zum Dienstvertrag wird nicht bloß sorgfältiges Bemühen geschuldet, sondern ein bestimmtes Ergebnis. Ist aus einem Vertrag nicht klar ersichtlich, ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt, ist der Parteiwille entscheidend. Dieser wird durch Auslegung des Vertrages ermittelt.
Der große Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag zeigt sich in den (Rechts-)folgen beim Ausbleiben des vereinbarten Ergebnisses: beim Dienstvertrag reicht bloßes Bemühen, Erfolg wird nicht garantiert und dessen Ausbleiben hat keine Rechtsfolgen (der Leistungsempfänger trägt das Risiko). Beim Werkvertrag hingegen reicht sorgfältiges Bemühen nicht aus, es wird Erfolg geschuldet.
Beendigung des Werkvertrags
Der Werkvertrag endet grundsätzlich dann, wenn der vereinbarte Erfolg erbracht wurde. Sollte es sich um ein Dauerschuldverhältnis mit werksähnlichem Inhalt handeln (z.B. Wartungsverträge), kommen die Regeln zur Beendigung von Dauerschuldverhältnissen zur Anwendung. Der Tod des Werkbestellers hat nur Einfluss auf das Fortbestehen eines noch nicht erfüllten Werkvertrages, wenn mit dem Tod die Werkherstellung sinnlos geworden ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die zu betreuende Person selbst die Werkbestellerin war und dann verstirbt.
Rechte und Pflichten
Der Werkunternehmer ist verpflichtet, das Werk persönlich auszuführen oder von einem Gehilfen ausführen zulassen, für dessen Verschulden er aber wie für eigenes Verschulden einstehen muss.
Der Werkbesteller ist seinerseits verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Sollte das Entgelt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (noch) nicht bestimmbar sein, ist ein angemessenes Entgelt zu bezahlen. Sollte das Werk mangelhaft sein, kann der Werkbesteller einen Teil des Entgelts zurückbehalten.
Der Werklohn wird zu dem Zeitpunkt fällig, der im Vertrag vereinbart wurde oder – in Abwesenheit einer solchen Vereinbarung – nach Vollendung des Werkes und dessen Prüfung. Stand der Werklohn vor Vollendung noch nicht fest, muss der Werkunternehmer eine Rechnung übermitteln. Die Verjährung des Entgeltanspruchs beginnt aber schon zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechnungslegung möglich wäre, damit der Werkunternehmer die Verjährung nicht endlos hinauszögern kann.
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine Aufstellung aller Kosten, mit denen bei der Ausführung des Werkes zu rechnen ist (z.B. Arbeitsaufwand). Sollte der Aufwand im Endeffekt geringer als im Kostenvoranschlag beschrieben sein, kann der Werkunternehmer auch nur weniger Entgelt verlangen. Ist der Aufwand größer, ist zu unterscheiden, ob der Kostenvoranschlag mit oder ohne Gewähr erstellt wurde. Wurde der Kostenvoranschlag ohne Gewähr erstellt, sind geringfügige Überschreitungen unproblematisch und der Werkbesteller muss mehr zahlen. Beträgt die Überschreitung aber mehr als 10-15% des vereinbarten Preises, müssen diese Überschreitungen im Vorhinein angezeigt werden. Sonst muss der Werkbesteller nicht mehr zahlen. Wurde der Kostenvoranschlag mit Gewähr erstellt, bildet der im Kostenvoranschlag genannte Betrag die Obergrenze dessen, was der Werkunternehmer verlangen kann.
Als „Pauschale“ bezeichnet man ein fix ausgemachtes Entgelt für die Leistung eines bestimmten Erfolges (Werks). Wenn der tatsächliche Aufwand niedriger oder höher ist als kalkuliert, muss trotzdem der vereinbarte Pauschalpreis bezahlt werden.
Im Falle einer Leistungsstörung
Sollte die Werkherstellung unterbleiben, muss untersucht werden, aus wessen „Sphäre“ der Grund für den Nicht-Erfolg stammt:
- Scheitert das Werk aus Umständen, die der Sphäre des Werkbestellers zuzurechnen sind, muss dieser bezahlen, obwohl er nichts bekommt (abzüglich ersparter Ausgaben).
- Scheitert das Werk aus Umständen, die der Sphäre des Werkunternehmers zuzurechnen sind, verliert dieser seinen Entgeltanspruch.
- Scheitert das Werk aus Umständen, die der neutralen Sphäre zuzurechnen sind (wie z.B. das Wetter), verliert ebenfalls der Werkunternehmer seinen Entgeltanspruch.
Sollten Sie weitere Fragen zum Werkvertrag haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Hier können Sie sich außerdem eine Vorlage für einen Werkvertrag herunterladen. Achtung: dieser muss an Ihre Umstände angepasst werden.
Anmerkung: die hier angeführte Information wurde mit bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen wird jedoch nicht gewährleistet, für fehlerhafte Information wird nicht gehaftet.
Quelle: Bürgerliches Recht5 (Perner, Spitzer, Kodek)
by Megan Werther | Apr. 14, 2023 | 24 Stunden Betreuung, 24Stunden Pflege, Praktische Tips
Die 24-Stunden Betreuung fällt unter die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen im privaten Haushalt. Für diese Art der Betreuung gilt das Hausbetreuungsgesetz. Laut Hausbetreuungsgesetz kann eine Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen im privaten Haushalt in Form einer selbstständigen oder unselbstständigen Betreuung stattfinden. Lesen Sie hier, welche Schritte sie in beiden Fällen durchlaufen müssen.
Anm.: Laut Hausbetreuungsgesetz umfasst eine „Betreuung“ Tätigkeiten für die zu betreuende Person, die in der Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung bestehen, und sonstige notwendige Anwesenheiten.
Betreuung als selbstständige Tätigkeit
Wenn Sie sich als selbstständige Betreuerin betätigen wollen, gibt es eine Reihe an Schritten, die Sie durchlaufen müssen, bevor Sie Ihre Dienste anbieten können.
1.Schritt: Die Gewerbeanmeldung
Was
Sie müssen das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ anmelden
Wo
bei der Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort zuständig ist, d.h. entweder die Bezirkshauptmannschaft oder, in Statutarstädte, das Magistrat (in Wien das Magistratische Bezirksamt oder die MA63).
Wie
Anmeldung formlos oder per Formular, folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Genaue Bezeichnung des Gewerbes: „Personenbetreuung“
- Genauer Standort der Gewerbeausübung,
- Daten der Gewerbeanmelderin/des Gewerbeanmelders: Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Personaldaten und Staatsangehörigkeit in Form von Geburtsurkunde + Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltsberechtigung (ausgenommen Schweizerinnen/Schweizer)
- Bestätigung der Meldung
- Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 GewO 1994 für natürliche Personen
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder der Bescheid über die Namensänderung
- Bei Wohnsitz im Ausland bzw. Wohnsitz in Österreich, der weniger als fünf Jahre dauert: zusätzlich Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates ( 3 Monate alt)
- Bei erstmaliger Gewerbeanmeldung: zusätzlichErklärung der Neugründung bzw. (Teil-)Betriebsübertragung, die von der zuständigen Wirtschaftskammer bestätigt wurde
Voraussetzungen
mindestens 18 Jahre alt, keine Gewerbeausschlussgründe (z.B. gerichtliche Verurteilung)
2.Schritt: Die Anzeige beim Finanzamt
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Betreuungstätigkeit, müssen Sie diese beim Finanzamt melden. Sie können dies entweder selbst oder automationsunterstützt bei der Gewerbebehörde machen.
Sollten Sie es selbst machen wollen: Sie können dies schriftlich und formlos machen. Sollten Sie bereits FinanzOnline verwenden, können Sie die Meldung auch dort über den Reiter „Weitere Services/Erklärungswechsel“ erledigen.
Basierend auf dieser Meldung, sendet das Finanzamt Ihnen dann einen Fragebogen zu, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Aufgrund dieser Information entscheidet das Finanzamt dann, ob Sie steuerlich veranlagt werden (d.h. eine Steuernummer bekommen) oder in Evidenz gehalten werden.
3.Schritt: Die Anzeige bei der Versicherung
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Sie müssen diesen Versicherungsbeginn innerhalb eines Monats bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) bekanntgeben. Diese Meldung kann wiederum von Ihnen selbst oder auf automationsunterstütztem Weg bei der Gewerbebehörde gemacht werden.
Machen Sie die Meldung nicht über die Gewerbebehörde, verwenden Sie dieses Formular:
Wenn Sie eine ID Austria oder eine Handysignatur verfügen, kann das Formular online übermittelt werden. Ansonsten müssen Sie das Formular herunterladen, drucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post and die SVS schicken.
4.Schritt: Abschluss des Werkvertrags
Bevor Sie Ihre Arbeit als selbstständige/r PersonenbetreuuerIn aufnehmen, sollten Sie einen Werkvertrag („Personenbetreuungs-Vertrag“) mit dem / der AuftraggeberIn abgeschlossen werden. Der/die AuftraggeberIn können sein 1) die betreuungsbedürftige Person selbst 2) die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person oder 3) dritte Personen (z.B. Angehörige).
Ein Musterformular für einen solchen Personenbetreuungs-Vertrag finden Sie unter diesem Link.
Betreuung als unselbstständige Tätigkeit
Wenn Sie die/den PersonenbetreuerIn unselbstständig beschäftigen wollen, sind zwei Dinge zu erledigen:
- der Abschluss eines Arbeitsvertrages und
- die Anmeldung der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung
Achtung: EU/EWR/EWR- BürgerInnen, die als BetreuerInnen arbeiten wollen jedoch keine österreichischen Staatsbürger sind, müssen sich bereits im Vorfeld um die Anmeldung bei der Meldebehörde und/oder die Anmeldebescheinigung kümmern.
1.Schritt: Abschluss des Arbeitsvertrages
Für Betreuungspersonen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes gelten die arbeitsrechtlichen Bedingungen des des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes. Im Anhang des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes finden Sie einen Dienstschein, der ausgefüllt und von beiden Seiten (DienstnehmerIn und DienstgeberIn) unterschrieben werden muss.
Das Hausbetreuungsgesetz umfasst Arbeitszeitregelungen, die eine 24-Stunden-Betreuung ermöglichen. Allerdings muss auf eine Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen eine Freizeit von derselben Dauer folgen.
2.Schritt: Anmeldung bei der Sozialversicherung
Im zweiten Schritt müssen Sie die Betreuungsperson bei der Sozialversicherung anmelden. Sollten Sie zum ersten Mal eine(n) ArbeitnehmerIn beschäftigen, müssen Sie zuvor bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Dienstgeberkontonummer beantragen.
Wann
Die Anmeldung bei der Sozialversicherung muss vor Dienstantritt des/der ArbeitnehmerIn erfolgen
Wie
Die Anmeldung ist elektronisch über das Datensammelsystem ELDA, aber auch per Post / Fax möglich. Das entsprechende Formular bekommen Sie in jedem Standort der Österreichischen Gesundheitskasse.
Was
Zur Anmeldung bei der Sozialversicherung benötigen sie den Arbeitsvertrag und ebenjenen Dienstschein, den Sie im Anhang an das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz finden.
Weitere Fragen?
Brauchen Sie mehr Informationen? Wir können Ihnen gerne helfen. Kontaktieren Sie uns unter office@daheim-umsorgt.at
by A. Werther | März 25, 2019 | Besuchs-/Begleitdienst, Praktische Tips, Ratgeber, Seniorenbetreuung, Stundenweise Betreuung
Ganz anders als zuerst erwartet
Mit Diensten für ältere Menschen und deren Bedürfnisse werden oft körperlich anstrengende Tätigkeiten verbunden und daher schrecken Einige vor dieser Arbeit zurück. Aber durch den Besuchs- und Begleitdienst bei „Daheim Umsorgt“ wurde mir genau das Gegenteil bewiesen und ich konnte mich einer neuen Herausforderung stellen.
Ich bin persönlich nicht schüchtern oder zurückhaltend und doch war auch ich bei meinem ersten Besuchsdienst sehr aufgeregt. Was würde mich jetzt erwarten? Und vor allem WER würde mich jetzt erwarten? Ich kannte weder die Personen noch deren Umfeld, somit war alles ganz neu und fremd. Das brachte mich anfangs in eine Situation in welcher ich eher zurückhaltend und schüchtern war. Das Eis wurde jedoch schnell gebrochen. Durch die herzlichen Begrüßungen und Offenheit mir gegenüber konnte ich ganz ich selbst sein. Sofort wurde ich in Gespräche verwickelt, mir wurde alles gezeigt und genau erklärt, was meine Aufgaben sind.
Der schönste Lohn ist die Wertschätzung
Zu meinen häufigsten Tätigkeiten gehören längere Spaziergänge, Kartenspielen, aus Büchern vorlesen, Kinobesuche, uvm. Doch die wichtigste Aufgabe von mir ist einfach zuzuhören und da zu sein. Viele der älteren Menschen haben keine Angehörigen mehr oder haben niemanden, denen sie ihre Geschichten erzählen können. Ich höre mir sehr gerne ihre Geschichten an, da sie spannend sind und einen Teil der Persönlichkeit der Menschen ausmachen und ich es sehr schön finde, wenn sie ihre Erfahrungen mit mir teilen. Ältere Menschen und deren Angehörige wertschätzen meine Zeit, die ich mit ihnen verbringe. Die Beziehung zu den Menschen spielt eine wichtige Rolle, denn man selbst wird zu einem Fixpunkt in deren Wochenablauf und ist somit ein Faktor in deren Leben. Wichtig ist mir jedoch dabei immer, Nähe und Distanz differenzieren zu können.

Helferin Celina
Durch flexible Arbeitszeiten ist es für mich auch eine große Erleichterung, weil ich mich nebenbei auf mein Studium konzentrieren kann. Zu dem kann ich Studium und Praxis sehr oft in Verbindung bringen. Und auch wenn ich mal Schwierigkeiten habe oder Fragen, dann ist „Daheim Umsorgt“, vor allem Herr Werther, immer für Hilfe und Auskünfte da.
Ich konnte in kürzester Zeit viele neue Menschen kennenlernen, neue Erfahrungen sammeln und mich selbst dabei weiterentwickeln. Doch am schönsten ist für mich die Wertschätzung der Menschen für meine Arbeit als Helferin!
by A. Werther | März 1, 2019 | Demenzbetreuung, Praktische Tips, Ratgeber, Seniorenbetreuung, Stundenweise Betreuung
Stunden-BetreuerIn in Wien – Wo liegt das Problem?
In Wien arbeiten etwa 15.000 selbständige BetreuerInnen und sorgen dafür, dass SeniorInnen und andere betreuungsbedürftige Personen zu Hause bleiben können und nicht in ein Heim ausweichen müssen.
Der Großteil der geleisteten Betreuungen finden im Rahmen von 24-Stunden-Betreuung statt, d.h. die BetreuerIn lebt im Haushalt der Klientin und versorgen sie rund um die Uhr. Daneben spielt die stundenweise Betreuung in Wien eine ständig wachsende Rolle. Die Nachfrage nach stundenweiser Betreuung ist von Art und Umfang vielfältig und zeitlich breit gestreut. Sie reicht von einfachen Besuchs- und Begleitdiensten bis zu intensiven Betreuungen mit einer Vielzahl von pflegerischen Aufgaben und von einigen Stunden pro Woche bis täglich von früh bis spät. Die Anzahl an guten Stunden-BetreuerInnen ist aber begrenzt.
Große Nachfrage, limitiertes Angebot
Anders als in der 24 Stunden Betreuung ist das Angebot an guten Stunden-BetreuerInnen in Wien begrenzt. Besonders zu den sogenannten Kernzeiten ist die Nachfrage groß und die verfügbaren Kapazitäten limitiert. Die am stärksten nachgefragten Betreuungszeiten sind die Früh, wo es darum geht, den Klienten aus dem Bett zu helfen und für den Tag fertig zu machen, und der Abend.
Die großen Sozialverbände bieten mit ihren HeimhelferInnen stundenweise Betreuungen an. Jedoch nur in den sogenannten „Radldiensten“, mit häufig wechselnden BetreuerInnen. Für alte und demente Menschen ist es äußerst anstrengend, sich auf immer neue BetreuerInnen einstellen zu müssen. Hinzu kommt die massive Bürokratie der großen Verbände, die dazu führt, das die Heimhilfen fast genauso viel Zeit mit Formularen verbringen, wie mit der Betreuung ihrer Klienten.
Als gute Alternativ dazu leisten selbständige PersonenbetreuerInnen einen großen Beitrag zur Versorgung. Bei diesen Stunden-BetreuerInnen handelt es sich fast durchwegs um erfahrene Arbeitskräfte, die jahrelang 24-Stunden-Betreuung gemacht haben und aus verschiedenen Gründen in Wien sesshaft wurden. Aber während die 24-Stunden-BetreuerInnen im Haushalt des Klienten leben und ihr Honorar sparen können, müssen Stunden-BetreuerInnen von ihren Betreuungshonoraren in Wien überleben können. Das ist schwierig, und deshalb ist die Anzahl guter Stunden-BetreuerInnen begrenzt. Auslastung und Kontinuität sind wichtige Aspekte bei der Beschäftigung einer guten Stunden-BetreuerIn.

Stunden-Betreuerin Rollstuhl
TIPP Auslastung: Wenn Sie eine gute Stunden-BetreuerIn zu den stark nachgefragten Kernzeiten suchen, wird das leichter gelingen, wenn Sie es täglich oder wenigsten 3x/Woche buchen, als wenn Sie es nur ein- oder zweimal pro Woche buchen.
TIPP Kontinuität: Wenn Sie eine gute Stunden-BetreuerIn gefunden haben, sollte Sie für Kontinuität sorgen. Besser ab und zu einen Dienst bezahlen, den man nur teilweise braucht, als eine gute BetreuerIn wegen mangelnder Kontinuität verlieren.
Daheim Umsorgt bietet volles Betreuungsprogramm
Daheim Umsorgt Seniorenbetreuung liefert neben 24 Stunden Betreuung sämtliche Varianten der stundenweisen Betreuung. Das Angebot ist nach Bedarf gestaffelt. Bei den Besuchs – und Begleitdienste von Daheim Umsorgt geht es vor allem um soziale Aspekte (besuchen, reden, vorlesen, gemeinsam einkaufen und kochen etc.) und um Begleitung außer Haus (Arztbesuche, Ausflüge etc.). Die stundenweise Betreuung deckt alle Bereiche leichter und schwerer Betreuungab, sowie Tag- und Nachtdienste.
by Alexander Werther | Juni 20, 2018 | Demenzbetreuung, Praktische Tips, Seniorenbetreuung
Was es bringt, mit Senioren über ihr Leben zu sprechen und wie man es am Besten anstellt. Wenn wir (Angehörige oder Betreuer) mit Senioren über ihr Leben sprechen, hat das mehrere interessante Aspekte, für uns und den Erzähler: wir können die persönlichen Erfahrungen von Menschen kennenlernen und sie dadurch besser verstehen, eine Beziehung aufbauen und festigen. Gleichzeitig kann die erzählende Person auf ihr eigenes Leben zurückschauen und sich ihrer Identität bewusster werden.
Was ich einmal war
Gerade in schwierigen Lebensphasen, bei Krankheit, beginnender Demenz oder nach dem Tod eines Angehörigen, kann die Reflexion über das eigene Leben die eigene Identität stärken. Die meisten Menschen haben im Laufe ihres Lebens Dinge getan und geleistet, auf die sie stolz sind, von denen jetzt aber nichts mehr übrig ist, außer sie selbst. Davon zu erzählen gibt die Möglichkeit, über die momentane Situation hinauszuwachsen und Stolz für die eigene Lebensleistung zu empfinden. Durch unser aufmerksames Zuhören können wir unsere Anerkennung zum Ausdruck bringen.
Damit etwas bleibt von mir
Erzählen heißt auch, etwas weitergeben. Durch Erzählungen aus dem eigenen Leben können alte Menschen etwas weitergeben und das positive Gefühl erleben, dass etwas bleibt von ihnen. Zum Beispiel wenn Großeltern ihren Enkeln von ihrem Leben erzählen, von zeitgeschichtlichen Ereignissen oder aus dem Alltag einer vergangenen Zeit. Häufig stößt das auf großes Interesse bei der nächsten Generation. Das Gleiche gilt für Lebenserfahrungen und Erkenntnisse, die Menschen im Laufe eines langen Lebens gewonnen haben und von interessierten Zuhörern als wertvoll erlebt werden.

Eine Biografie ist kein Lebenslauf
Eine Erzählung aus dem Leben eines Menschen ist kein Lebenslauf, wo die Dinge systematisch und geordnet aufgelistet sind. Meistens sind biografische Erzählungen gleichermaßen ein Bericht der Ereignisse und ihre Deutung durch den Erzähler. Je wichtiger die Ereignisse für den Erzähler, desto mehr kann die Deutung in den Vordergrund gelangen. Erzählung bedeutet ja immer auch Verarbeitung. Genau darin liegt der Wert, für den Zuhörer, der daraus viel über den Erzähler erfährt und für den Erzähler selbst, der durch diesen Prozess Erlebtes verarbeiten und abschließen kann. Vermeiden Sie, auf Unstimmigkeiten hinzuweisen, die Ihnen vielleicht aus anderen Quellen bekannt sind. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen Ereignisse erdichten und selbst für wahr halten.
Wie wir zum Erzählen anregen
Indem wir Senioren veranlassen, über ihre Leben zu sprechen, können wir sie in mehrfacher Hinsicht unterstützen. Häufig bedarf es aber eines Auslösers, um die Erinnerung in Gang zu bringen. Sehr geeignet als Trigger für Erinnerungen aus dem eigenen Leben sind Photoalben. Indem wir gemeinsam das Album durchblättern und nachfragen, was damals geschah und warum, können wir zum Erzählen anregen. Gleiches gilt für Musikstücke (Gerüche, Gerichte etc.), die an bestimmten Lebensphasen erinnern.
Die richtigen Fragen stellen
Wenn wir Senioren zur Reflexion über das eigene Leben anregen wollen, können wir das Gespräch durch Fragen in eine gewünschte Richtung lenken. Mit manchen Fragen können wir die Reflexion über bestimmte Lebensphase (zB Kindheit) anregen.
„Was war eigentlich das wichtigste Ereignis in deiner Kindheit?“
„Wer war für dich in deiner Kindheit der wichtigste Mensch?“
„Woran denkst da am liebsten, wenn du dich an deine Kindheit erinnerst?“
Andere Fragen helfen, das eigene Leben ganzheitlich zu betrachten.
„Wenn du dir vorstellst dein Leben wäre ein Reise, was waren die wichtigsten Stationen?“
„Welchen Ratschlag würdest du dir selbst geben, wenn du noch einmal 20 Jahre alt wärest?“
„Wenn du dich an dein Leben erinnerst, was hast du getan oder erreicht, das dich stolz macht?“
Nicht über das Ziel hinausschießen!
Sensibilität ist immer gefragt, wenn wir mit Menschen über ihre persönliche Geschichte sprechen. Umso mehr bei hochaltrigen oder dementen Personen. Wenn Sie spüren, dass Sie ein Thema berühren, das Ihr Gegenüber nervös oder unrund macht, dann sollten Sie das Gespräch vielleicht behutsam in eine andere Richtung lenken. Denn für Therapiegespräche ist es jetzt zu spät. Traurige Themen erfordern besondere Sensibilität vom Zuhörer, wobei übertriebenes Mitleid häufig nicht angebracht ist – konzentriertes Zuhören reicht. Und selbstverständlich gibt es Menschen, die über ihre Vergangenheit nicht sprechen wollen. Und das ist ihr gutes Recht.
by Alexander Werther | Mai 4, 2018 | Praktische Tips, Seniorenbetreuung
Wenn Sie das erste Mal mit einer Betreuerin im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege zusammenarbeiten, werden Sie sehr wahrscheinlich einen Lernprozess durchlaufen. Sicher werden Ihnen dabei auch Fehler passieren und Sie werden daraus lernen.
Am Beginn einer Betreuung, wenn die Betreuerin erstmals zu Ihren Eltern in die Wohnung kommt, sind vielleicht alle etwas nervös. Das ist normal. Sie haben zwar Informationen und vielleicht schon einmal mit der Betreuerin telefoniert. Aber natürlich wissen Sie nicht genau, wer da zu Ihnen kommt. Der Betreuerin geht es ähnlich, auch sie ist gespannt auf die „neue Familie“. Allerdings mit einem Unterschied: für die BetreuerIn die ist die Situation nicht neu.
Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie die BetreuerIn wie eine MitarbeiterIn sehen, die einen besonders sensiblen Job für Sie macht. Wenn Sie selbst im Beruf mal Mitarbeiter hatten, wissen Sie grundsätzlich, wie das geht. Oder erinnern Sie sich, was mit Ihrem Chef gut lief und was nicht. Auch daraus können Sie eine Menge lernen.
Einige Regeln für gute Zusammenarbeit mit einer PflegerIn
- Nehmen Sie die BetreuerIn ernst. Die meisten BetreuerInnen sind gestandene Persönlichkeiten mit Lebenserfahrung, die ernst genommen werden wollen und Verantwortung übernehmen können. Dann bringen sie die beste Leistung.
- Setzen Sie sich am Beginn der Betreuung mit der BetreuerIn zusammen und besprechen Sie die Betreuung, detailliert und in aller Ruhe. Bereiten Sie sich auf dieses Gespräch vor. Überprüfen Sie während dem Gespräches immer wieder, ob die BetreuerIn Sie richtig verstanden hat. Machen Sie ihr klar, was Ihnen besonders wichtig ist.
- Lassen Sie der neuen BetreuerIn immer einige Tage Zeit, um sich in die neue Situation einzufinden. Halten Sie sich in dieser Phase mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen möglichst zurück. Versuchen Sie zu unterstützen, aber überlassen Sie der BetreuerIn unbedingt ihren eigenen Tätigkeits- und Verantwortungsbereich.
- Geben Sie hinterher und später dann regelmäßig immer wieder Feedback. Sehr schwierig ist es für BetreuerInnen, wenn sie gar kein Feedback bekommen. Denn dann wissen sie nie genau, ob Sie zufrieden sind, oder nicht. Das demotiviert und senkt die Leistungsfähigkeit. Deshalb, sagen Sie was Ihnen nicht gefällt und vergessen Sie nicht zu erwähnen, was Ihnen gefällt.
Wenn sich mehrer Personen in der Familie berufen fühlen, der Betreuerin Anweisungen und Ratschläge zu geben, erzeugt das Unruhe. Und darunter leidet vor allem der Klient. Sehr erfahrene BetreuerInnen schalten dann ihre Ohren auf Durchzug und tun, was für die Klienten das Beste ist. Aber nicht alle Betreuerinnen sind so gefestigt. Sie bemühen sich dann wahrscheinlich, es Allen Recht zu machen, aber das funktioniert meistens nur für kurze Zeit und dann laufen die Dinge aus dem Ruder. Tipp: Bestimmen Sie innerhalb der Familie eine Person, deren Aufgabe es ist, mit der Betreuerin zu kommunizieren, ihr Aufträge zu erteilen, Abläufe festzulegen und ggf. Fehler zu korrigieren.